Uni
08.08.2008, 10:50

Abwahnwelle Deutscher Wettbewerbszentrale bzgl. der AGB

Hallo LLL,

alle die eine BL-Shop haben und in den letzten Stunden/Tagen noch keine Abmahnung der Wettbewerbszentrale erhalten haben, sollte den Shop erstmal schließen und sich Gedanken .
Mir wurde aufgrund rechstwidriger AGB, so auch in anderen Shops die hier sehr beannt sind, eine Abmahnung in Wert von 3000,- Euro angedroht.
Natürlich weiß ich jetzt nicht, ob das eine Masche ist, da ich diese Wettbewerbszentrale bis dato noch nicht kannte.
Bemägelt werden u.a. die Rücknahmepflicht.

Unlauterer Wettbewerb.

Nur zur Info!
Noch halte ich die Füße still.

Grüße
Uni


Robat
08.08.2008, 11:21

Re: Abwahnwelle Deutscher Wettbewerbszentrale bzgl. der AGB

Hallo Uni,

also Wettbewerbszentrale sowas hab ich nocht nicht gehört. Für soetwas haben wir in Deutschland ja eigentlich das Bundeskartellamt. Kann natürlich sein das mal wieder was Neues aus dem Boden gestampft wurde um die Leute zu ärgern, aber sowas wäre sicher irgendwo mal bekannt geworden.
Mit dem erstmal ruhig bleiben machst du sicher nix falsch.

Gruß,
Robert


Mr. Truck
08.08.2008, 11:31

Re: Abwahnwelle Deutscher Wettbewerbszentrale bzgl. der AGB

Hi Robert
»
» also Wettbewerbszentrale sowas hab ich nocht nicht gehört. Für soetwas
» haben wir in Deutschland ja eigentlich das Bundeskartellamt.

Doch die gibt es leider und die haben Rechtlich Bestand - kucks du hier:http://www.wettbewerbszentrale.de/de/beschwerdestelle/hinweise/
» Mit dem erstmal ruhig bleiben machst du sicher nix falsch.
Da geb ich dir recht -lieber Vorsicht walten lassen.

Gruß
Hans


webster
08.08.2008, 11:33

Meinst du "Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V."?

Hi,

wenn es die
"Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V." (http://www.wettbewerbszentrale.de)
war, dann ist die Androhung der Abmahnung echt und höchstwahrscheinlich auch berechtigt!

Die Wettbewerbszentrale ist eine anerkannte Organisation in Deutschland, die als Verband gem. UWG Abmahnen darf!

Gruß
Stefan

P.S: Mich würde interessieren, weshalb konkret abgemahnt werden sollte; könntest Du mir das Schreiben schicken: websterATminifig.de


Robat
08.08.2008, 12:37

Re: Abwahnwelle Deutscher Wettbewerbszentrale bzgl. der AGB

Hallo Hans,

die Seite hab ich unterdessen auch gefunden. War mir bis heut nur nicht bekannt, naja man lernt halt nie aus.
Dann hab ich mal nix gesagt ....

Gruß,
Robert


Legolli
08.08.2008, 18:50

Re: Abwahnwelle Deutscher Wettbewerbszentrale bzgl. der AGB

Hallo Hans,

von ungerechtfertigten Abmahnungen lese ich immer wieder, z.B. gerade frisch gegoogelt:
Abmahnung bei Ebay.de
Laut diversen Quellen kann ein Anwalt, der nur immer abmahnt damit ein paar Tausend Euro machen.

Also vorm Zahlen erst mal schlau machen

LG

Oliver


Sledge_Hammer
09.08.2008, 09:41

Re: Abwahnwelle Deutscher Wettbewerbszentrale bzgl. der AGB

moin,
vielleicht könnte hier ja jemand der sich damit auskennt eine art muster-agb veröffentlichen...


Uni
09.08.2008, 10:05

Re: Abwahnwelle Deutscher Wettbewerbszentrale bzgl. der AGB

» moin,
» vielleicht könnte hier ja jemand der sich damit auskennt eine art
» muster-agb veröffentlichen...

Moin,

dafür kannst Du Deine IHK bemühen bzw abfragen.
Hierbei geht es eher darum, daß Privatverkäufer keine AGB einstellen dürfen,
da sie sonst als Gewerbe gelten.

Grüße
Uni


Olli
09.08.2008, 13:46

Re: Abwahnwelle Deutscher Wettbewerbszentrale bzgl. der AGB

» » moin,
» » vielleicht könnte hier ja jemand der sich damit auskennt eine art
» » muster-agb veröffentlichen...
»
» Moin,
»
» dafür kannst Du Deine IHK bemühen bzw abfragen.
» Hierbei geht es eher darum, daß Privatverkäufer keine AGB einstellen
» dürfen,
» da sie sonst als Gewerbe gelten.
»
» Grüße
» Uni

...und regelmäßige Verkäufe können leicht als gewerblich angesehen werden. Wer also einen eigenen Shop hat und auf Nummer sicher gehen will (sofern das überhaupt geht), sollte ein Gewerbe anmelden und dann natürlich Impressum und Widerrufsbelehrung angeben.

Gruß Olli


Uni
09.08.2008, 13:57

Re: Abwahnwelle Deutscher Wettbewerbszentrale bzgl. der AGB

» ...und regelmäßige Verkäufe können leicht als gewerblich angesehen werden.
» Wer also einen eigenen Shop hat und auf Nummer sicher gehen will (sofern
» das überhaupt geht), sollte ein Gewerbe anmelden und dann natürlich
» Impressum und Widerrufsbelehrung angeben.
»
» Gruß Olli

Hallo Olli,

es gibt eine Rechtsprechung des OLG Frankfurt/Main, daß niemand gewerblich Handelt, wenn er pro Jahr weniger als 484 abgeschlossene Transaktionen (Bewertungen) erhalten hat und dabei aus Liebhaberei monatlich nicht mehr als 400,- Euro "umsetzt". Meine Bewertungen zeigen 30% Verkauf und 70% Einkauf auf - also kann ich garnicht gewerblich handeln - sehe ich das richtig?

Grüße Uni


webster
09.08.2008, 15:08

Gewerbe nach Zivilrecht

Hi,

» Hierbei geht es eher darum, daß Privatverkäufer keine AGB einstellen
» dürfen,
» da sie sonst als Gewerbe gelten.

sorry, wenn es hart klingt, aber das ist Blödsinn!

Wer gewerblich handelt und wer nicht bestimmt sich zivilrechtlich nach diesem Grundastz:

"Gewerbe ist jede selbständige, entgeltliche, auf eine Vielzahl von
Geschäften gerichtete und nach außen in Erscheinung tretende (legale) Tätigkeit auf wirtschaftlichem Gebiet."

Es ist hierfür nicht erforderlich eine bestimmte Anzahl Transaktionen zu tätigen, oder Gewinn zu machen, oder dies auch nur zu beabsichtigen.
Eine Vielzahl an Transaktionen sind aber immer ein Indiz für gewerbliches handeln.
Die "Anmeldung" eines Gewrbes hat zivilrechtlich nur eine untergeordnete Bedeutung, sie ist vornehmlich dem Verwaltungs- und Steuerrecht geschuldet.


Um es kurz zu machen, wer einen Bricklinkshop mit mehr als "einer Hand voll Teilen" hat, kann davon ausgehen, nach deutschem Zivilrecht (BGB!) ein Gewerbe zu betreiben und dass die entsprechenden Pflichten (z.B. Widerrufsbelehrung, Anbieterkennzeichnung...) zu erfüllen sind. - Auch wenn noch kein Teil verkauft wurde, die Absicht genügt!
Anderenfalls begibt er sich in die Gefahr, von einem Konkurrenten, oder einem berechtigten Verband(z.B. die Wettbewerbszentrale, Verbraucherzentrale...) abgemahnt zu werden, oder sogar gerichtlich belangt zu werden.


Individuelle Beratung hierzu gibt es z.B. bei den Kammern oder Rechtsanwälten.
Wer ein Gewerbe angemeldet hat ist Zwangsmitglied in der Kammer und hat daher auch Anspruch auf deren Leitsungen!

Gruß
Stefan

P.S: Sämtliche rechtlichen Darstellungen geben ausschließlich meine persönliche Meinung und Sicht der Dinge wieder!

P.P.S: Dies stellt natürlich keine Rechtsberatung dar, zu Risiken und Nebenwirkungen fragen sie einen Rechtsanwalt oder Steuerberater!"


Olli
09.08.2008, 16:31

Re: Abwahnwelle Deutscher Wettbewerbszentrale bzgl. der AGB

Das siehst du nur fast richtig. Zu dieser Thematik gibt es schon etliche unterschiedliche(!) Urteile. Unter Umständen reicht die "Gewinnerzielungsabsicht" oder das regelmäßige Anbieten von Ware um als gewerblich eingestuft zu werden. Egal, ob du viel verkaufst oder wenig. Das kann jedes Gericht anders urteilen und es wurde auch schon anders geurteilt als das von dir genannte Urteil.

Gruß Olli


schaeng
13.08.2008, 20:03

Buchtip: Webshops sicher einrichten und betreiben

schaeng
13.08.2008, 20:51

Re: Buchtip: Webshops sicher einrichten und betreiben

Hallo,

den Buchtip habe ich übrigens von www.wortfilter.de,
hier eine Kurzrezension des Buches von Axel Gronen.
Und hier einige weitere Tips für von Abmahnungen betroffene Verkäufer
und eine Liste der rechtmäßigen und auch unrechtmäßigen Abmahner.


Gruß
Hans