skubs_de
31.01.2006, 08:56

Verkäufe ohne Mwst. & Impressum ohne Telephon



Hallo,

mal wieder 2 besondere Fragen:

Ich habe Lego (Ebay/Bricklink) gekauft; der Verkäufer meldet sich nicht auf meine Anfragen wegen der fehlenden Rechnungen (Mwst.).
Er ist Händler (Wird auch direkt von Lego beliefert), hat einen Laden, ist im Ebay und Bricklink vertreten.

Ausserdem kommt man an seine Tel.Nr. nicht ran; in seinem Shop ist nur ´ne Faxnummer, auch da kommt keine Reaktion. Auskunft hat auch nichts in Sachen Telephon.

Und nach Lage (PLZ 32791) zu fahren, ist mir zu weit, sonst würde ich mir den Knaben persönlich vorknöpfen.

Was meinen die "Forums-Spezialisten" dazu ?

Ich denke, wenn ich keine Rechnung mit Mwst. kriege, dann vermute ich mal stark, das der auch keine Steuern für den Verkauf beim FA angibt.

Und wenn ich nicht angerufen werden möchte, dann mache ich halt ´ne Hotline mit´m Handy und lass´ alles auf ´ne Mailbox laufen.

Aber diese Käufe sind mir mittlerweile suspekt und sauer aufgestossen.

Und so kampflos lasse ich einen guten dreistelligen Vorsteueraubzugsbetrag nicht sausen.

Grüsse und schon mal danke an Euch

Bernd



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JuergenL
31.01.2006, 14:45

:-) (ohne Text)


Re: [B]ß (ohne Text)[/link] von Jojo am 31. Januar 2006 14:45:20:






StefAuster
31.01.2006, 15:05

Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten (o.Text) (ohne Text)


Re: [B]ß (ohne Text)[/link] von Jojo am 31. Januar 2006 14:45:20:






StefAuster
31.01.2006, 15:24

Re: Diese Einstellung ist eine Zierde fürs Qualitätsmanagement. (ohne Text)


Re: [B]Diese Einstellung ist eine Zierde fürs Qualitätsmanagement. (ohne Text)[/link] von Jojo am 31. Januar 2006 15:16:18:


Zum Glück muss ICH mir das hier nicht geben. Ich kann noch einen:

Wer Recht hat, darfs auch haben.

Viel Spass weiterhin :-))

Stefan



Twinalpha
31.01.2006, 15:44

Mach´ Dir das Leben nicht so schwer....


Re: [B]Verkäufe ohne Mwst. & Impressum ohne Telephon[/link] von skubs_de am 31. Januar 2006 08:56:53:


wenn Du das Geld überwiesen hast, in welcher Form auch immer, dann
kannst Du die Zahlung auch belegen. Dann schreib´ Dir einen
"Eigenbeleg" mit dem Vermerk, daß der Empfänger nicht willens war,
Dir eine Rechnung zu schreiben. Als nächstes ziehst Du Dir die VST
ab, vergisst den Rest und alles wird GUT. Habe ich auch schon gemacht.

Liebe Grüße Axel



klossi
31.01.2006, 15:57

Endlich mal...


Re: [B]Mach´ Dir das Leben nicht so schwer....[/link] von Twinalpha am 31. Januar 2006 15:44:59:


...ein praktischer Beitrag. :-)

Danke dafür, Axel,
und das beendet diesen Thread hoffentlich jetzt.

Gruß aus Kiel
Werner




francesco2001
31.01.2006, 16:53

Und bei der ...


Re: [B]Mach´ Dir das Leben nicht so schwer....[/link] von Twinalpha am 31. Januar 2006 15:44:59:


Umsatzsteuerprüfung wird der Beleg nicht anerkannt und er darf es zurückzahlen...





Twinalpha
31.01.2006, 19:08

muß er nicht, da er ja den Handel durch die ÜW belegen kann!


Re: [B]Und bei der ...[/link] von francesco2001 am 31. Januar 2006 16:53:15:


>Umsatzsteuerprüfung wird der Beleg nicht anerkannt und er darf es zurückzahlen...




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