TF
26.07.2005, 15:27

Für die Weltfremden unter euch...



Hallo!

Es gibt ja Leute die meinen, Transportunternehmen würden ihre Sendungen individuell handhaben und mit Samthandschuhen behandeln. Demzufolge verschicken sie ihre Sachen nur in Papier eingewickelt (oder auch nichtmal das, sondern pappen direkt Adresse und Klebeband auf den Legokarton). Entsprechend lädiert kommt der Inhalt dann an, und dann wundern sie sich noch, daß man da reklamiert. Zumal man vorab ja überhaupt nicht um den Versand in einem stabilen Karton gebeten hatte.*

Die unten abgebildete Sendung war zwar nicht nur in Papier eingewickelt, doch das Set (es ist auf den Fotos noch drinnen) überlebte nur, weil in dem Wabbelkarton genug Freiraum war (bis auf eine angestoßene Ecke kam es unversehrt an). Hier also nun ein fotografischer Beweis, wie mit unseren Paketen so umgegangen wird und wie wichtig eine sichere und stabile Verpackung ist.

Aber das wird ja manche Leute eh nicht davon abhalten, weiterhin "hinterm Mond" zu leben und ihre Sendungen dementsprechend zu verpacken...

Gruß,
Torsten

* = das ist natürlich ironisch gemeint...










TASTER
26.07.2005, 15:41

He He


Re: [B]Für die Weltfremden unter euch...[/link] von TF am 26. Juli 2005 15:27:21:


Hallo,

ärgerliche Sache. Vielleicht noch ein Hinweis dazu. Ein Leerraum im Karton muss unbedingt vermieden werden. Kartons werden bei so gut wie jedem Transportunternehmen in riesigen Gitterwagen gelagert. Bis die beim Empfänger ankommen sind die mehrmals sortiert und immer wieder gestapelt worden. Und wenn im oberen Teil des Gitterwagens ein paar Computer oder ähnlich schwere Pakete liegen, so wird alles darunter was nicht optimal verpackt ist, einfach platt gedrückt. Also immer vollstopfen die Pakete und wenns nur mit alten Zeitungen ist (Luftpolster sind natürlich leichter).

Gruß Tobias



TASTER
26.07.2005, 15:54

Noch ein paar Links


Re: [B]He He[/link] von TASTER am 26. Juli 2005 15:41:28:


Hallo,

für alle Verpacker hier die lustigen Verpackungstipps von DHL:
http://www.dhl.de/dhl?check=yes〈=de_DE&xmlFile=3000438

Gruß TOBIAS


und noch einen Auszug aus den AGBs:

"2.2 Sichere Verpackung

(1) Die Verpackung der Postpakete, PÄCKCHEN,
INFOPOST-SCHWER und BLINDENSENDUNGEN-SCHWER
muss dem Inhalt entsprechen und so beschaffen sein,
dass die Gegenstände nicht herausfallen, keine anderen
Sendungen beschädigen und nicht selbst beschädigt
werden können. Notwendigenfalls ist eine ausreichende
Innenverpackung vorzusehen und durch Füllstoffe zu
ergänzen.

Bei transportsensiblen Gegenständen muss die Verpackung
auf deren besondere Empfindlichkeit abgestellt
sein und Eigenart, Menge sowie alle anderen
Besonderheiten des jeweiligen Versandgegenstandes im
Einzelfall berücksichtigen. Die Verpackung muss den
Inhalt der Sendung gegen Belastungen, denen sie normalerweise
während der Postbeförderung durch Druck,
Stoß, Vibration, Fall oder Temperatureinflüsse ausgesetzt
ist, sicher schützen.
Insbesondere Urnen sind in eine ausreichend stabile
Umverpackung einzulegen.


(2) Eine Außenverpackung muss hinreichend fest und
druckstabil sein. Sie muss außerdem ausreichend groß
bemessen sein, um Platz für Inhalt(e) und ggf.
Innenverpackungsteile zu bieten.

(3) Die Innenverpackung muss die Inhaltsteile fixieren
und transportempfindliche Inhalte allseitig polstern (zur
Außenverpackung hin und auch untereinander!).
Können keine standardisierten Formpolster verwendet
werden, müssen die Hohlräume mit geeigneten
Materialien ausgefüllt werden.
Verkaufs- und Lagerverpackungen sind oftmals nur für
den palettierten Versand ausgelegt. Für die
Postbeförderung sind zusätzliche Verpackungsmaßnahmen
oder andere Verpackungskonzepte erforderlich.

(4) Je schwerer eine Sendung ist, desto widerstandfähiger
muss der Verschluss ausgeführt werden. Er
garantiert den Sendungszusammenhalt und dient
gleichzeitig als Originalitätsnachweis.

(5) Verpackungen oder Verschlüsse dürfen keine scharfen
Kanten, Ecken oder Spitzen, z. B. hervorstehende
Nägel, Klammern, Holzsplitter oder Drahtenden, aufweisen.

(6) Für Wein, Sekt und Spirituosen in Glasflaschen und
Ton- oder Steinzeugkrügen sind Versandverpackungen
mit Postprüfnummer (postanerkannte Flaschenversandverpackungen)
zu verwenden.

(7) Die Verschlüsse von Flüssigkeitsverpackungen müssen
auch in Seiten- oder Kopflage eine ausreichende
Dichtigkeit aufweisen. Schraubverschlüsse und -kappen
sind mit dem von den Herstellern empfohlenen
Drehmoment anzuziehen.

(8) Unverpackte Metall- und Kunststoffkanister werden
nur zur Beförderung angenommen, wenn sie eine
Bauartzulassung gem. den Gefahrgutvorschriften tragen.
Für diese Verpackung ist der Service Sperrgut zu
nutzen."





Gesamter Thread: