Vince
10.05.2005, 14:39

OT: §119 BGB ?



Hallo zusammen,
gerade ist es mir zum zweiten Mal passiert: Ein VK bei ebay macht einen Rückzieher bei seinem Angebot und beruft sich dabei auf § 119 BGB.
Fall 1: Sofort-Kauf von 9 kg Lego für 1 Euro. Der Irrtum ist da offensichtlich und ich habe auch weiter nix unternommen.
Fall 2: 918 mit Plan für 7 Euro Start und 10 Euro Sofortkaufen. Der VK schreibt mir mitten in der Nacht eine Mail und meint er hätte sich geirrt. Er wollte eigentlich 20 Euro Start und 30 Euro Sofortkauf machen. Er bezieht sich auf den oben genannten Paragraphen und bietet mir das Modell nun für 20 Euro + Porto an.
Der Irrtum ist für mich in diesem Fall nicht ersichtlich, wohl aber die Gier weil das Modell (wie ihm selber aufgefallen ist) nur 2 Minuten im Netz war.
Wie dehnbar ist dieser Gesetzestext eigentlich? Irgendwie brauche ich offenbar keinen Artikel mehr zu verkaufen wenn mir der Preis am Ende nicht passt...
Wie schon gesagt, Fall 1 ist auch für mich unstrittig.

Gruß

Sven



JürgenK48
10.05.2005, 15:12

So funktioniert das juristisch ...


Re: [B]OT: §119 BGB ?[/link] von Vince am 10. Mai 2005 14:39:51:


Hi Sven,

es ist tatsächlich so, dass § 119 I BGB demjenigen, der sich über den objektiven Inhalt seiner Erklärung im Irrtum befindet (also nicht weis, was er da "verzapft"), die Möglichkeit einräumt, diese Erklärung durch Anfechtung aus der Welt zu schaffen. Er muss dann aber demjenigen, der auf die Erklärung vertraut hat (hier dem freudigen ebay-Käufer) gemäß § 122 I BGB den sogenannten Vertrauensschadens ersetzen. Und das funktioniert so:
Da Du auf die Gültigkeit der angefochtenen Auktion vertraut hast, ist Dir eine andere günstige Auktion mit dem gleichen Set durch die "Lappen gegangen" und jetzt musst Du woanders teurer kaufen. Dann ist der Mehrpreis erstattungsfähig. Oder aber:
Du hattest bereits einen Abkäufer für das Set "an der Angel". Dann kannst Du den entgangenen Gewinn verlangen.

In jedem Falle bist Du aber für die "versauten" Gelegenheiten beweispflichtig.

Viele Grüße


Jürgen

P.S.: in jedem Falle aber vorher abklären, was die ebay-Bedingungen zu dem Thema sagen...



ohyear
10.05.2005, 18:34

Re: OT: §119 BGB ?


Re: [B]OT: §119 BGB ?[/link] von Vince am 10. Mai 2005 14:39:51:


Hallo Sven,

hier ist ein Artikel, der deinen Fall Nr. 1 beschreibt und auch auf deinen Fall Nr. 2 eingeht.

Artikel bei 123recht.net

Gruß
Christina



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