Pudie®
23.03.2005, 18:59

Wieder ein unseriöser eBay-Verkäufer aus unseren Reihen ?



Hallo,
In dieser Auktion wird ein Artikel angeboten, den der Verkäufer noch gar nicht hat und erst am 1 Mai ausliefern will. Zudem ist das Auktionsbild noch von einem Britischen Verkäufer gestohlen.

Wenn das derjenige ist, den ich denke, sollte er schnellstens solche Machenschaften beenden.
Gruß
Frank


Zeckenauktion aus Detmold


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webster
23.03.2005, 21:34

Re: Hi Frank. Hab reagiert und die Sachen einfach rausgenommen...


Re: [B]Hi Frank. Hab reagiert und die Sachen einfach rausgenommen...[/link] von Sir von Lego am 23. März 2005 21:19:50:


Hallo Hendrik,

und das nächste mal die Anbieterkennzeichnung und die Informationen zum Widerrufsrecht nicht vergessen
Und sag jetzt nicht, das sei ein "Privatverkauf"!

Gruß
Stefan


Justitia lässt grüßen





Navigation
23.03.2005, 21:41

Re: Hi Frank. Hab reagiert und die Sachen einfach rausgenommen...


Re: [B]Hi Frank. Hab reagiert und die Sachen einfach rausgenommen...[/link] von Sir von Lego am 23. März 2005 21:19:50:


>Hi,
>werde es in Zukunft dann auch unterlassen, wusste nicht, dass späteres versenden nicht erlaubt ist, zumal es ja drin steht.
>greetings Hendrik

Hi,

weiß denn jemand, wie das mit Leerverkäufen ist? Kann ja eigentlich nicht verboten sein, wird bei Wertpapieren ja auch gemacht...

Gruß, René



Primus
23.03.2005, 21:46

Re: Hi Frank. Hab reagiert und die Sachen einfach rausgenommen...


Re: [B]Hi Frank. Hab reagiert und die Sachen einfach rausgenommen...[/link] von Sir von Lego am 23. März 2005 21:19:50:


Sehr löblich, die schnelle Reaktion. Wenn ebay diese Art von Verkauf nicht möchte, ist die Sache klar, dann geht es eben nicht. Hätte mir vielleicht auch passieren können. Wann habt IHR eigentlich zum letzten Mal die ebay-Regeln gelesen ..?
Den Begriff "Zeckenauktion" würde ich mir trotzdem verbitten.



webster
23.03.2005, 21:58

Re: Hi Frank. Hab reagiert und die Sachen einfach rausgenommen...


Re: [B]Re: Hi Frank. Hab reagiert und die Sachen einfach rausgenommen...[/link] von Navigation am 23. März 2005 21:41:53:


Hallo René,

>weiß denn jemand, wie das mit Leerverkäufen ist?
Da fühl ich mich doch glatt angesprochen

>Kann ja eigentlich nicht verboten sein, wird bei Wertpapieren ja auch gemacht...

Rechtlich spricht da in der Tat nichts dagegen. Das ist die sog. "Vertragsfreiheit".
Ich kann dir auch was verkaufen mit Liefertermin im Jahr 2087, das ist unerheblich, der KV ist gültig. Sittenwidrig wäre wohl, wenn ich die sofortige Bezahlung verlangen würde, nur eine angemessene Anzahlung wäre ok.

Nur sagen die ebay-AGB, dass der VK dem Käufer die Ware unmittelbar übergeben können muss. Da sind schon viele Händler reingefallen, die erst nach Zahlungseingang bei ihrem Großhändler bestellt haben und eben entsprechend lange Lieferzeiten hatten.
Und ebay meint ja, sie seien letzte Instanz

Gruß
Stefan

Justitia lässt grüßen






Primus
23.03.2005, 21:59

Re: Hi Frank. Hab reagiert und die Sachen einfach rausgenommen...


Re: [B]Re: Hi Frank. Hab reagiert und die Sachen einfach rausgenommen...[/link] von Navigation am 23. März 2005 21:41:53:


>Hi,
>weiß denn jemand, wie das mit Leerverkäufen ist? Kann ja eigentlich nicht verboten sein, wird bei Wertpapieren ja auch gemacht...
>Gruß, René

Na, jetzt ist die Verwirrung komplett. Bei ebay erlaubt oder nicht?
Vielleicht kann sich Pudie ja mal nützlich machen und nachschauen. Wenn er recht hat und ebay "Leerverkäufe" ausschließt (was ich mir gut vorstellen kann), dann ... hat Pudie halt recht. Hoffen wir's. Denn nur auf Verdacht hin oder weil einen gerade eine moralische Wallung befällt "haltet den Schuft!" ins Treppenhaus zu brüllen, wäre nicht ok.



Jojo
23.03.2005, 22:03

Re: Hi Frank. Hab reagiert und die Sachen einfach rausgenommen...


Re: [B]Re: Hi Frank. Hab reagiert und die Sachen einfach rausgenommen...[/link] von webster am 23. März 2005 21:34:58:


Hallo!



Justitia lässt grüßen

Hihi, sehr schön!


Tschüß
Jojo




webster
23.03.2005, 22:05

ebay-AGB


Re: [B]Re: Hi Frank. Hab reagiert und die Sachen einfach rausgenommen...[/link] von Primus am 23. März 2005 21:59:25:


Zitat ebay-AGB § 8 Nr. 4:
"Der Anbieter muss in der Lage sein, die angebotenen Waren dem Käufer unverzüglich nach Vertragsschluss zu übereignen."

Rest siehe meine Ausführungen eins weiter unten

Gruß
Stefan





webster
23.03.2005, 22:07

Danke!


Re: [B]Re: Hi Frank. Hab reagiert und die Sachen einfach rausgenommen...[/link] von Jojo am 23. März 2005 22:03:34:


>Hihi, sehr schön!
Freut mich, ein Lob von dir zu erhalten

Gruß
Stefan

Jojo
23.03.2005, 22:19

Re: Hi Frank. Hab reagiert und die Sachen einfach rausgenommen...


Spielbude
23.03.2005, 23:18

Re: Wieder ein unseriöser eBay-Verkäufer aus unseren Reihen ?


Re: [B]Wieder ein unseriöser eBay-Verkäufer aus unseren Reihen ?[/link] von Pudie® am 23. März 2005 18:59:36:


Hallo LLL,
ich denke, wenn hier auf die Ebay Geschäftsbedingungen hingewiesen wird ist das Bullshit. Ausser bei groben Verstössen, z.B. Umgehung der Gebühren, ist es für die von Interesse. Sonst kümmern die sich doch nur darum, das die gescheffelten Millarden nicht schimmeln. Es wird dort leider nur auf den Umsatz geschaut. Gute Powerseller müssen kaum mit Löschungen der Auktionen rechnen nur die negativen Bewertungen werden bei denen schnell gelöscht. Diese miese Unsitte hat leider auch schon Bricklink erreicht.

Gruß
Arne