Pattner
17.03.2005, 22:43

Hilfe bei Kilokauf (ebay)



Hallo Kollegen,
wie würdet ihr reagieren?

Im ebay wird Kiloware aus den 80ern mit "etwa 15 Kilo" angegeben. Das Gewicht bei Erhalt der Ware ist etwa 12 Kilo.

Damit zufrieden geben?
Was kann man tun wenn der Verkäufer sich weigert den Deal zurück abzuwickeln?

Gruß vom Hilfesuchenden
Patrick



francesco2001
17.03.2005, 23:15

Re: Hilfe bei Kilokauf (ebay)


Re: [B]Hilfe bei Kilokauf (ebay)[/link] von Pattner am 17. März 2005 22:43:31:


hallo.

auktionsnummer wäre interessant (wegen textbeschreibung)

ansonsten würde ich mal pauschal sagen, (so mache ich es meißt, wenn es doch zu sehr großen differenzen kommt)

----
hallo,

in deiner auktion verkaufst du 15 kilo lego, bei mir sind jedoch nur 12 kilo angekommen.
schickst du mir die restlichen 3 kilo noch zu, oder willst du mir vom endpreis 20 % zurückzahlen. ansonsten würde ich vorschlagen, das wir die auktion rückabwickeln, da ich ja nicht das bekommen habe, was du versteigerst hast.

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so oder so ähnlich schreibe ich es meistens, da aus erfahrung immer zu viel angegeben wird. mittlerweile wiege ich das paket immer vorher, bevor ich es überhaupt aufmache. denn dann siehts am besten aus, wenns noch verpackt aussieht.


beachten sollte man auch immer das gewicht der verpackung. Kartons und gut gepolstertes Zeitungspapier macht auch sehr viel aus. auch wenn es viele nicht glauben wollen.
(ein normaler bananenkarton wiegt rund 1,5 kilo....)

gruß francesco




>Hallo Kollegen,
>wie würdet ihr reagieren?
>Im ebay wird Kiloware aus den 80ern mit "etwa 15 Kilo" angegeben. Das Gewicht bei Erhalt der Ware ist etwa 12 Kilo.
>Damit zufrieden geben?
>Was kann man tun wenn der Verkäufer sich weigert den Deal zurück abzuwickeln?
>Gruß vom Hilfesuchenden
>Patrick




Legolutz
17.03.2005, 23:26

Re: Hilfe bei Kilokauf (ebay)


Re: [B]Re: Hilfe bei Kilokauf (ebay)[/link] von francesco2001 am 17. März 2005 23:15:09:


Hallo Patrick

So würde ich das auch ungefähr machen.
Ich würde aber mit einer Anzeige bei der Polizei drohen, wegen Betrug.
Wenn er den Artikel nicht zurück nimmt oder % gibt.
Das wirkt zu 95% eigentlich immer.

Gruß Lutz

PS: Anzeige bei der Polizei wegen Betrugs kostet nichts :-))
Da läuft alles von alleine.



Uni
18.03.2005, 00:16

So war es bei mir!


Re: [B]Hilfe bei Kilokauf (ebay)[/link] von Pattner am 17. März 2005 22:43:31:


Hallo Patrick, LLL,

bei mir war es vor gut 1Jahr genauso. Ich ersteigerte laut Artikelbeschreibung 32 kg "neuwertige" Legos. Er warb auch mit "Müllfrei". Nachdem ich erstmal den Müll (LEGO-Fremdteile) raussortiert hatte, begann ich weiteren Müll (zerstörte LEGO-Teile) auszusortieren. Beides fotografierte ich, wog es, und siehe da, es waren nur 26 kg "neuwertiges Lego".

Darauf hin schrieb ich ihm eine freundliche, aber doch bestimmende, E-Mail. Ich bat ihm an, das LEGO auf seine Kosten zurückzuschicken. Oder er zahle mir 60 Euro zurück. Er weigerte sich. Ich schrieb eine 2te Mail, in der ich dann doch schon bestimmender war. Ich schrieb ihm, daß meine Rechte einsetzen werde. Darauf hin erhielt ich eine Mail von ihm. Drin stand, daß er nach besten Wissen und Gewissen die Angaben gemacht hat und meintem daß er damit aus dem Schneider wäre. Ich kontaktierte meinen Anwalt. Der Brief musste der Versteigende bezahlen.
Daraufhin erhielt ich 70 Euro.

Man muss halt auf sein recht pochen. Dann klappt es schon. Vorallem, wenn 1 kg LEGO ca. 10-12 Euro kostet. Auch bei 3 Kilo sind es 30 Euro.

Nicht damit abgeben. Wenn du ein halbes Kilo Mett haben willst, möchtest du bestimmt nicht 429 Gramm, oder?

Gruß,
Thorsten



webster
18.03.2005, 08:56

Dein gutes Recht...


Re: [B]Hilfe bei Kilokauf (ebay)[/link] von Pattner am 17. März 2005 22:43:31:


Hallo Patrick,

>Im ebay wird Kiloware aus den 80ern mit "etwa 15 Kilo" angegeben. Das Gewicht bei Erhalt der Ware ist etwa 12 Kilo.

Abweichungen von der Menge stellen einen Sachmangel (§§ 433 I S.2, 434 BGB) dar. Die Lieferung ist also nicht frei von Sach- und Rechtmängeln erfolgt. Somit muss der Verkäufer gemäß § 439 BGB Nacherfüllung oder gemäß § 441 BGB Minderung leisten. Die Wahl trifft der Käufer!

>Damit zufrieden geben?
Nein, du hast einen Anspruch auf Sach- und Rechtsmängelfreie Lieferung kraft Kaufvertrag.

Gute Erfahrungen hab ich gemacht gegenüber dem Verkäufer direkt die §§ 433, 434 BGB zu erwähnen.
Aber lass die Keule ("Anzeige wegen Betrug" blabla) daheim, das wirkt auf mich immer lächerlich!

Gruß
Stefan

P.S: "Dies stellt natürlich keine Rechtsberatung dar, zu Risiken und Nebenwirkungen fragen sie einen Rechtsanwalt oder Steuerberater!"



francesco2001
18.03.2005, 10:20

Re: Hilfe bei Kilokauf (ebay)


Re: [B]Re: Hilfe bei Kilokauf (ebay)[/link] von Legolutz am 17. März 2005 23:26:01:


ja, ist zwar schon ne sache, mit anzeigen, etc. (ist wohl ein mittelzentraleuropäisches probelm, immer gleich mit anzeigen, ich mach dich platt, etc. zu kommen.

wie willst du denn den vorsatz des betruges beweisen ?

es gibt zig plausible antworten, warum es zu wenig ist, nicht der beschreibung entsprach, etc.

und ihr wollt doch auch immer freundlich behandelt werden. also seid doch auch mal freundlich.
(wie es in den wald hineinschreit, so schreit es auch heraus).

und die deutschen gesetze sind doch ziemlich gut für die käuferseite.

dann lieber die rechtswege einhalten und notfalls mit mahnbescheiden kommen. (wirkt auch sehr gut )

gruß francesco



>Hallo Patrick
>So würde ich das auch ungefähr machen.
>Ich würde aber mit einer Anzeige bei der Polizei drohen, wegen Betrug.
>Wenn er den Artikel nicht zurück nimmt oder % gibt.
>Das wirkt zu 95% eigentlich immer.
>Gruß Lutz
>PS: Anzeige bei der Polizei wegen Betrugs kostet nichts :-))
> Da läuft alles von alleine.




Diddi
18.03.2005, 11:37

Re: Hilfe bei Kilokauf (ebay)


Re: [B]Hilfe bei Kilokauf (ebay)[/link] von Pattner am 17. März 2005 22:43:31:


>Hallo Kollegen,
>wie würdet ihr reagieren?
>Im ebay wird Kiloware aus den 80ern mit "etwa 15 Kilo" angegeben. Das Gewicht bei Erhalt der Ware ist etwa 12 Kilo.
>Damit zufrieden geben?
>Was kann man tun wenn der Verkäufer sich weigert den Deal zurück abzuwickeln?
>Gruß vom Hilfesuchenden
>Patrick
Hallo Patrick, bei Kg-Käufen mit den Bezeichnungen (etwa) und (ca.)
darf die angegebene Menge nicht weniger als 2,5 % sein. In Deinem Fall also 14,625 Kg. Ich habe diesen Fall auch schon gehabt. 19 Kg waren angeboten. Das Paket habe ich original (den Unterschied merkt man/frau beim heben!) gelassen und digital gewogen. Brutto 16 Kg. Bin dann hier zur Poststelle und habe es dort auch noch einmal wiegen lassen. Habe diese Bestätigung mit einer freundlichen Mail an den Verkäufer gegeben. Gleich drohen bringt nichts!!! Er hat mit Endschuldigung den Differenzbetrag = 3 Kg Ware + 1,4 Kg Verpackung = 4,4 x 15,30 EURO zurück gezahlt.
Habe letzte Woche 11 Kg gekauft. Es waren 13,4 Kg Netto. Gibt es auch.
Grüße DIDDI




dino
18.03.2005, 12:09

Re: Hilfe bei Kilokauf (ebay)


Re: [B]Re: Hilfe bei Kilokauf (ebay)[/link] von Diddi am 18. März 2005 11:37:39:


Hallo Diddi,

>Habe letzte Woche 11 Kg gekauft. Es waren 13,4 Kg Netto. Gibt es auch.

Ich gehe davon aus, das Du dem Verkäufer noch etwas Geld überwiesen hast.

Viele Grüße
Werner



Diddi
18.03.2005, 15:40

Re: Hilfe bei Kilokauf (ebay)


Re: [B]Re: Hilfe bei Kilokauf (ebay)[/link] von dino am 18. März 2005 12:09:39:


>Hallo Diddi,
>>Habe letzte Woche 11 Kg gekauft. Es waren 13,4 Kg Netto. Gibt es auch.
>Ich gehe davon aus, das Du dem Verkäufer noch etwas Geld überwiesen hast.
>Viele Grüße
>Werner
Hallo Werner, habe in seinen Bewertungen gesehen, dass er Comic sammelt. Da die LEGO auch noch gewaschen und in einem TOP Zustand waren habe ich ihm nach tel. Rücksprache einige Comic geschickt.
Grüße DIDDI



Pattner
21.03.2005, 13:44

Danke für die Tipps...


Re: [B]Hilfe bei Kilokauf (ebay)[/link] von Pattner am 17. März 2005 22:43:31:


hat mir sehr weiter geholfen.

Habe schon mein Mail verschickt.
Mal sehen was dabei rauskommt.

Gruß
Patrick



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