Hümpfch™
02.03.2005, 17:46

Das unendliche Thema Zoll



Tach!

Das Thema Zoll für Legosteine, speziell aus Übersee taucht ja immer wieder hier auf.

Kann man das nicht mal so zusammenfassen, dass es FAQ-tauglich wird und nicht immer gefragt werden muss?

Was ich mir bisher aus den verschiedenen Forumsbeiträgen zusammengereimt habe, ist Folgendes:

1.) Sendung von Privat an Privat:
-Die Sendung kann als Geschenksendung deklariert werden.
-Bis zu einem Warenwert von €45,- (ca. $58,-) abgabenfrei.
-Darüber wird Zoll fällig, aber nur auf den Warenwert.
-Es fällt keine Einfuhrumsatzsteuer an.

2.) Sendung von Gewerblich an Privat:
-Die Sendung darf nicht als Geschenk deklariert werden.
-Bis zu einem Warenwert von €22,- (ca. $28,-) abgabenfrei.
-Darüber wird Zoll fällig, aber nur auf den Warenwert? (Verschiedene Aussagen)
-Es fällt keine Einfuhrumsatzsteuer an? (Verschiedene Aussagen)

3.) Sendung von Gewerblich an Gewerblich:
-Bis zu einem Gesamtwert (Ware und Porto) von €22,- abgabenfrei.
-Darüber wird Zoll fällig, aber nur auf den Warenwert.
-Auf Warenwert + Zoll + Porto werden 16% Einfuhrumsatzsteuer fällig.

Grundsätzlich:
-Die Strafsteuer für Waren aus den USA entfällt bei Lego, weil das Ursprungsland der Legosteine nicht USA ist.
-Sendungen, die per Luftpost kommen, werden in D von GLS ausgeliefert, die den Zoll in Form von Gebühren eintreiben woll, dies aber nicht dürfen.

Nun die Fragen an die Experten:
-Sind die Aussagen oben richtig?
-Wenn nein, welche nicht?
-Wie hoch ist der Zoll (%-Satz/pauschal)
-Welche legalen Gestaltungsmöglichkeiten beim Ausfüllen der Zollerklärung, die die Höhe der Abgaben beeinflussen, hat der Versender (z.B. Warengruppe)?
-Wie verhält man sich gegenüber Zoll und GLS richtig?

Gruß Ronald



heikoloogi
02.03.2005, 18:02

Re: Das unendliche Thema Zoll


Re: [B]Das unendliche Thema Zoll[/link] von Hümpfch™ am 02. März 2005 17:46:22:



>-Wie hoch ist der Zoll (%-Satz/pauschal)

Ich zahlte 4,7%. Ich wurde nicht gefragt ob ich gewerblich sei oder nicht, und zahlte dann auch nochmal 16% Umsatzsteuer.

Gruß
Heiko






Sven K
02.03.2005, 18:09

Re: Das unendliche Thema Zoll


Re: [B]Das unendliche Thema Zoll[/link] von Hümpfch™ am 02. März 2005 17:46:22:


Hallo,

wer kassiert denn eigentlich das Zollgeld ein?
Macht das GLS oder wie geht das?

Dieses Thema mit dem Zoll interessiert mich auch sehr.
Ich möchte mir die BBB Räder bestellen. Hat jemand schon welche bestellt und kann mir ein paar Tips geben, worauf zu achten ist.

Gruß,
Sven



abhf
02.03.2005, 20:15

Re: Das unendliche Thema Zoll


Re: [B]Das unendliche Thema Zoll[/link] von Hümpfch™ am 02. März 2005 17:46:22:


Hallo Hümpfch,

ich war gestern beim Zoll und habe mich aufklären lassen. Zu deinen Ausführungen:

Den Strafzoll gibt es ab 1.3. gar nicht mehr.

Bemessungsgrundlage, ob Zoll zu zahlen ist, ist der reine Warenwert. D.h. Der Warenwert in $ wird mit einem monatlich vom Zoll festgelegten Umrechnungskurs in € umgerechnet. Liegt dieser Betrag unter den Freigrenzen, fällt kein Zoll an. Liegt der Betrag über den Freigrenzen, wird 13% Zoll fällig, und zwar auf den Warenwert und die Versandkosten. Aber Zoll zahlen muss man dann immner noch nicht zwangsläufig, denn es gibt da noch eine "Kleinbetragsregelung", die besagt, dass Zoll bis 5€ nicht kassiert wird.

So hat es mir der redselige Mensch beim Zoll erklärt und anhand meiner zwei Sendungen auch vorgerechnet.

Zoll hab ich danach nicht gezahlt.


Andreas Böker (abhf)



Hümpfch™
02.03.2005, 20:51

Zollhöhe und Zoll auf Versandkosten


Re: [B]Re: Das unendliche Thema Zoll[/link] von abhf am 02. März 2005 20:15:58:


Tach und danke für die Hinweise.

ich war gestern beim Zoll und habe mich aufklären lassen.

Liegt der Betrag über den Freigrenzen, wird 13% Zoll fällig, und zwar auf den Warenwert und die Versandkosten.

Wieso musste Heiko nur 4,7% zahlen aber dafür 16% Umsatzsteuer?

Und Dinos Zohlbeamter sagte:
Auf das Porto wird nur die Mehrwertsteuer erhoben und das auch nur, wenn Du Gewerbetreibender bist.

Aber Zoll zahlen muss man dann immner noch nicht zwangsläufig, denn es gibt da noch eine "Kleinbetragsregelung", die besagt, dass Zoll bis 5€ nicht kassiert wird.

Gilt das bei Geschenken und kommerziellen Sendungen?

Gruß Ronald



abhf
02.03.2005, 21:41

Re: Zollhöhe und Zoll auf Versandkosten


Re: [B]Zollhöhe und Zoll auf Versandkosten[/link] von Hümpfch™ am 02. März 2005 20:51:50:


Hallo Hümpfch,

>Wieso musste Heiko nur 4,7% zahlen aber dafür 16% Umsatzsteuer?

Vieleicht liegt das an der Eingruppierung der Ware? Da gibt es doch unterschiedliche kategorien. Und die werden offensichtlich großzügig frei gewählt.

>Und Dinos Zohlbeamter sagte:
>Auf das Porto wird nur die Mehrwertsteuer erhoben und das auch nur, wenn Du Gewerbetreibender bist.

Das hat man mir nicht gesagt.

>Aber Zoll zahlen muss man dann immner noch nicht zwangsläufig, denn es gibt da noch eine "Kleinbetragsregelung", die besagt, dass Zoll bis 5€ nicht kassiert wird.
>Gilt das bei Geschenken und kommerziellen Sendungen?

Das nehme ich mal an, denn einziger Sinn einer solchen Regelung liegt doch in der Einsparung von Verwaltungskosten und die sind unabhängig von der Art des Geschäftes.


Ich muss sicher bald mal wieder hin. Dann frag ich mal nach.



Andreas Böker (abhf)




TF
03.03.2005, 04:08

Re: Das unendliche Thema Zoll


gummibaer
03.03.2005, 09:10

Re: Zollhöhe und Zoll auf Versandkosten


Re: [B]Re: Zollhöhe und Zoll auf Versandkosten[/link] von abhf am 02. März 2005 21:41:46:


Hi,

also ich hab auch die Erfahrung gemacht, das die Abgaben klar und auch nur von der Warengruppe abhängen. Mein Zollbeamter hat einmal bei Software zehn Minuten in seinen Listen gewühlt, um die richtige Gruppe zu finden. Aber bisher ist immer der gesamte Wert (also mit Porto), nämlich der Rechnungsbetrag zu Grunde gelegt worden (privat und gewerblich).
Ob aber tatsächlich und über welchen Wert berechnet wird, liegt vor allem im Ermessen des Beamten selbst. Ich habe auch schon deklarierte Waren mit einem Wert von 70,- Euro ohne Kommentar ausgehändigt bekommen. "Ach, nehmen Sie's mit."

Als Tip für alle die nur ausrechnen wollen, obs lohnt:
Immer 16% Mehrwertsteuer draufrechnen und im schlimmsten Fall 7% Abgaben. Und dann entscheiden, ob es einem das noch Wert ist.
Bei Legoteilen hat man mir bisher auch immer geglaubt, keine Rechnung zu haben, musste sich also auf die Angaben des Versenders verlassen.
Und was der da rauf scheibt.... sollte natürlich nicht zu abgehoben sein.

Kurz, bei ca. 30% günstiger und günstigem Porto (gesehen auf den Gesamtwert) lohnt es trotz allem, auch wenn der Beamte sehr genau ist.
Briefporto (Luftpolsterumschläge) aus Übersee können auch gar nicht so teuer sein, ich hatte einmal sogar nur $2,50 Porto.

Nico



Q
03.03.2005, 14:59

Re: Das unendliche Thema Zoll


Re: [B]Re: Das unendliche Thema Zoll[/link] von TF am 03. März 2005 04:08:42:


Moin Moin,

9503 30 "andere Bausätze und Baukastenspielzeuge"
9503 30 30 "aus Kunststoff" Hierfür werden dann 4,7% Zoll fällig.

Es gibt aber auch die nicht sehr oft angewendete Kategorie 9503 20 10, die man je nach dem was genau man einführt auch anwenden kann.

9503 "Anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art"
9503 20 "maßstabgetreu verkleinerte Modelle zum Zusammenbauen, auch mit Antrieb, ausgenommen solche der Unterposition 9503 10"
9503 20 10 "aus Kunststoff"
Hierfür werden dann 0% Zoll fällig.
Das ganze geht eigendlich nur bei maßstabsgetreu verkleinerten Modellen also nicht bei losen Steinen oder bei Modellen ohne real existierende Vorbilder.

Bei Eisenbahnen sollte das z.B. kein Problem sein. Ob man die 4,7% auch bei einem Todesstern sparen kann, kommt denke ich auf den Zöllner an.
Auch wäre es einen Versuch wert "normale" LEGO-Steine als 9503 20 10 zu deklarieren, mit der begründung es handelt sich um maßstabsgetreue verkleinerte Modelle von Duplo-Steinen.

Das ganze lohnt sich auf jedenfall bei Waren über 350 Euro, aber es kann auch bei kleineren Sendungen nicht schaden 9503 20 10 auf der Zollerklärung anzugeben.

Christian


PS Die Liste der Zollsätze kann man in der TARIC Datenbank auf der Seite der Europäischen Kommission.



TF
03.03.2005, 15:29

Re: Das unendliche Thema Zoll


Re: [B]Re: Das unendliche Thema Zoll[/link] von Q am 03. März 2005 14:59:05:


Hallo Christian!

9503 20 10 "aus Kunststoff"
>Hierfür werden dann 0% Zoll fällig.


Auch das schrob ich bereits.

>Das ganze lohnt sich auf jedenfall bei Waren über 350 Euro, aber es kann auch bei kleineren Sendungen nicht schaden 9503 20 10 auf der Zollerklärung anzugeben.


Und das kommt wie immer, wie ich schon sagte, auf das Wohlwollen des Zöllners an.

Gruß,
T.





Q
03.03.2005, 15:53

Re: Das unendliche Thema Zoll


Re: [B]Re: Das unendliche Thema Zoll[/link] von TF am 03. März 2005 15:29:34:


Moin Moin,

Das ist so nicht ganz richtig. Normalerweise werden zwar 4,7% Zoll angenommen, aber es kann auch weniger sein.



Das ist exakt richtig.



>Hierfür werden dann 0% Zoll fällig.



Auch das schrob ich bereits.



Du sprachst von "Modelleisenbahn (95032010)". 9503 20 10 gilt aber normalerweise nicht für Modelleisenbahn und ganz sicher nicht für LEGO Eisenbahnen. Das hatte ich übrigends auch Übersehen.

Modelleisenbahnen, und auch Lego Eisebahnen fallen in die Kategorie 9503 10 10 oder 9503 10 90, für beide ist der Zollsatz zwar auch 0%, aber um legal zu bleiben sollte doch die richtige Kategorie gewählt werden.
Auch wäre es einen Versuch wert "normale" LEGO-Steine als 9503 20 10 zu deklarieren, mit der begründung es handelt sich um maßstabsgetreue verkleinerte Modelle von Duplo-Steinen.

>Das ganze lohnt sich auf jedenfall bei Waren über 350 Euro, aber es kann auch bei kleineren Sendungen nicht schaden 9503 20 10 auf der Zollerklärung anzugeben.



Und das kommt wie immer, wie ich schon sagte, auf das Wohlwollen des Zöllners an.



Nein, nicht wirklich. Bei 10 Euro würde ich da zwar keinen Rechtsstreit mit dem Zoll anfangen, aber bei ein paar Hundert Euro würde ich schon auf mein Recht bestehen. Die Zollkategorien sind ja nicht dafür da, das der Zöllner sie je nach Wohlwollen auslegen darf. Daran hat und muß er sich halten, und wenn es Waren nach 9503 20 10 sind, dann hat der Zoll halt Pech und er muß auf 4,7% verzichten.

Gruß,
Christian




Klaus
03.03.2005, 17:23

Re: Das unendliche Thema Zoll


Re: [B]Das unendliche Thema Zoll[/link] von Hümpfch™ am 02. März 2005 17:46:22:


Hallo LLL,

die unten stehenden Ausführungen gelten natürlich nur für Endverbraucher und aus Übersee. Wer als Gewerbetreibender seine Ware aus der EU bezieht (z.B Dänemark), braucht weder das Eine (EuSt) noch das Andere (Zoll) zu bezahlen. Er kauft seine Ware immer Netto ein (also nicht einmal VAT des jeweiligen Landes). Hier gilt das reverse-charge-Verfahren der EU. Man braucht dazu nur die VAT-ID des Handelspartners.
Wer als Gewerbetreibender seine Ware z.B. aus Übersee einkauft, kann die EUSt beim hiesigen Finanzamt als Vorsteuer abziehen, denn es handelt sich bei der EUSt ja um eine reine Verbrauchersteuer die den Endverbraucher, nicht den Händler treffen soll.

Wer es genau wissen will, kann sich hier seinen Zoll schon vorher ausrechnen.

http://europa.eu.int/comm...gi-bin/tarchap?Lang=DE

Ein bisschen friemelig, aber man gewöhnt sich dran.

Viele Grüße
Klaus





TF
03.03.2005, 17:41

Re: Das unendliche Thema Zoll


Re: [B]Re: Das unendliche Thema Zoll[/link] von Q am 03. März 2005 15:53:42:


>Du sprachst von "Modelleisenbahn (95032010)". 9503 20 10 gilt aber normalerweise nicht für Modelleisenbahn und ganz sicher nicht für LEGO Eisenbahnen. Das hatte ich übrigends auch Übersehen.
>Modelleisenbahnen, und auch Lego Eisebahnen fallen in die Kategorie 9503 10 10 oder 9503 10 90, für beide ist der Zollsatz zwar auch 0%, aber um legal zu bleiben sollte doch die richtige Kategorie gewählt werden.


Dann handelte der Zöllner demnach also illegal. Nett.
Ich hatte sein Urteilsvermögen nicht hinterfragt, als er mir sagte, das sei zollfrei, da es unter "Modelleisenbahn" liefe. Weniger als Null geht ja nicht, also brauchte ich die von ihm eingesetzte Tarifnummer auch nicht nachzuschlagen, um eventuell Einspruch zu erheben.

>>>Und das kommt wie immer, wie ich schon sagte, auf das Wohlwollen des Zöllners an.
>
>Nein, nicht wirklich. Bei 10 Euro würde ich da zwar keinen Rechtsstreit mit dem Zoll anfangen, aber bei ein paar Hundert Euro würde ich schon auf mein Recht bestehen. Die Zollkategorien sind ja nicht dafür da, das der Zöllner sie je nach Wohlwollen auslegen darf.


Das hast du aber gerade eben selbst zweimal behauptet:
"Ob man die 4,7% auch bei einem Todesstern sparen kann, kommt denke ich auf den Zöllner an."
"Auch wäre es einen Versuch wert 'normale' LEGO-Steine als 9503 20 10 zu deklarieren, mit der begründung es handelt sich um maßstabsgetreue verkleinerte Modelle von Duplo-Steinen."
Wenn etwas jemals Auslegungssache gewesen ist, dann doch dieses von dir selbst aufgeführte Beispiel.

>Daran hat und muß er sich halten, und wenn es Waren nach 9503 20 10 sind, dann hat der Zoll halt Pech und er muß auf 4,7% verzichten.

Fakt ist aber, daß es Waren gibt, auf die mehrere Tarifnummern zutreffen, insofern hängt die Eingliederung durchaus von der Willkür des Zöllners ab, WENN man die Zollerklärung nicht selbst schreibt und/oder sich damit auskennt.

Vergiß eins nicht, Theorie und Praxis sind nicht selten unterschiedlich. Man kann noch soviel gelernt haben, aber ersetzen kann es _Erfahrung_ niemals.

Gruß,
T.




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05.03.2005, 11:06

Was hier noch nicht gesagt wurde: gewerblich vs. privat


Re: [B]Das unendliche Thema Zoll[/link] von Hümpfch™ am 02. März 2005 17:46:22:


Hallo Ronald,

>1.) Sendung von Privat an Privat:
>-Die Sendung kann als Geschenksendung deklariert werden.
>-Bis zu einem Warenwert von €45,- (ca. $58,-) abgabenfrei.
>-Darüber wird Zoll fällig, aber nur auf den Warenwert.
>-Es fällt keine Einfuhrumsatzsteuer an.
>2.) Sendung von Gewerblich an Privat:
>-Die Sendung darf nicht als Geschenk deklariert werden.
>-Bis zu einem Warenwert von €22,- (ca. $28,-) abgabenfrei.
>-Darüber wird Zoll fällig, aber nur auf den Warenwert? (Verschiedene Aussagen)
>-Es fällt keine Einfuhrumsatzsteuer an? (Verschiedene Aussagen)
>3.) Sendung von Gewerblich an Gewerblich:
>-Bis zu einem Gesamtwert (Ware und Porto) von €22,- abgabenfrei.
>-Darüber wird Zoll fällig, aber nur auf den Warenwert.
>-Auf Warenwert + Zoll + Porto werden 16% Einfuhrumsatzsteuer fällig.

durch meinen Ärger mit dem Zoll mußte ich erfahren, dass ALLE Sendungen, für die Geld BEZAHLT wurde gewerblich sind! Es spielt keine Rolle, ob der Absender und/oder Empfänger der Sendung ein "Privatmann" ist, sondern es zählt ausschliesslich der ZWECK der Sendung, und wenn die Ware bezahlt wurde oder eine Rechnung ausgestellt wurde ist das gewerblich und fällt nicht unter 1.)

Natürlich gibt es den Fall 1.) doch: auch wenn NICHTS bezahlt wurde, die Sendung hat dennoch einen WERT, der auf der Sendung anzugeben ist!

Fazit: alles, was ihr bei eBay, Bricklink oder sonstwo kauft, fällt NICHT unter 1.), es sei denn ihr habt es "für lau" bekommen.

Gruß
André

P.S.: Ich bekam meine Sendung dann aber doch zollfrei, da der Warenwert unter den 22 Euro aus Ziff. 2.) lag. Das stand zwar auch auf der Sendung, aber die Beamten glaubten es einfach nicht und verlangten einen Nachweis, den ich per Post geschickt habe. Dann wurde die Sendung nachgesendet und ich musste NICHT die hier schon erwähnten 80 km fahren!




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