Abmahnung
04.01.2005, 18:53

Ehrlich währt am längsten (und kommt am billigsten)



Zitat:

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Sehr geehrter Herr XXXX,

mittels einer Verkaufsanzeige bei Ebay verwendeten Sie ab dem XX.XXX.2004 das Lichtbild des LEGO-XXXXXXX "XXXXXX", welches von meinem Mandanten XXXXX XXXX aus XXXXXXX aufgenommen wurde. Dieser besitzt an dem Bild das alleinige Urheberrecht.
Indem Sie das Lichtbild im Internet ausstellten und öffentlich zugänglich machten und auch auf Aufforderung die Veröffentlichung nicht unterbanden, verletzten Sie das meinem Mandanten zustehende Urheberrecht gem. § 12 Abs. 1 ,15 Urhebergesetz. Hier besteht sowohl ein Unterlassungsanspruch als auch ein Schadensersatzanspruch gem. § 97 UrhG.

Namens und in Vollmacht meines Mandanten fordere ich daher auf, derartiges Verhalten künftig zu unterlassen und die mit der Erstbegehung indizierte Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu beseitigen, die sinngemäß wie folgt aussehen kann:

"Ich verpflichte mich gegenüber Herrn XXXXX XXXXX, es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Vertragsstrafe in Höhe von 5100,00 € zu unterlassen, künftig dessen Lichtbilder zu verbreiten, auszustellen oder der Öffentlichkeit sonstwie zugänglich zu machen, insbesondere nicht für meine Auktionen im Internet zu verwenden.

Des weiteren verpflichte ich mich, Herrn XXXXX XXXXX, die durch diese Abmahnung entstandenen Kosten auf der Grundlage eines Gegenstandswertes von 10.000,00 € in Höhe einer Geschäftsgebühr gemäß Nr. 2400 VVZ RVG zuzüglich Auslagen zu erstatten."

Sollte mir eine entsprechende Erklärung nicht bis zum

XX.XX 2005 12.00 Uhr - hier eingehend

vorliegen, werde ich prüfen, inwieweit gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen ist. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und die Erstattung einer Strafanzeige wegen gewerbsmäßiger unerlaubter Verwertung gem. § 108 a UrhG behalte ich mir ausdrücklich vor.

Zudem haben Sie aufgrund der rechtswidrigen Erstbegehung die Kosten dieser Abmahnung zu tragen, die in nachstehender Kostennote berechnet sind.

Vergütungsberechnung:

Gegenstandswert: 5.100,00 €
Geschäftsgebühr §§ 2 Abs. 1, 13 Nr. 24000 VV RVG 1,3 439,40 €
Post- und Telekommunikationsentgelt Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
16 % Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG 73,50 €
Summe RA-Gebühren 532,90 €

Auch diesbezüglich erwarte ich eine Ausgleichung in genannter Frist auf das nebenstehende Konto.


Mit freundlichen Grüßen

XXXX
Rechtsanwalt




Edit

Hümpfch™
04.01.2005, 20:01

Re: Ehrlich währt am längsten (und kommt am billigsten)


Re: [B]Re: Ehrlich währt am längsten (und kommt am billigsten)[/link] von Jojo am 04. Januar 2005 19:26:21:


Tach!

Mal ganz im Ernst: Wenn man in einer eBay-Auktion mal ein Bild entdeckt, an dem man die Rechte besitzt, dann ist das zwar ärgerlich, und man mag auch dem Bilderdieb meinetwegen die Auktion kaputtmachen, damit er lernt, was er falschgemacht hat. Aber welcher tatsächliche Schaden ist einem denn dadurch entstanden, so daß man moralisch gerechtfertigt solche Summen verlangen darf? Mit solch einem Betrag kann man Leute in den Ruin treiben. Ist es das wert, bloß um sein Ego und seinen Geldbeutel zu befriedigen?

Darum geht es nicht.
Offenbar auch nicht Hrn. Anonymus.
Wenn man das Schreiben des RAs liest, stellt man fest, dass es vor dem Abmahnschreiben eine Aufforderung gegeben hat (und auch geben muss), das Bild zu entfernen.

Dass das teilweise nur durch Beenden der Auktion möglich ist, muß der faule Verkäufer wohl in Kauf nehmen.

Gruß Ronald

P.S. Wenn ich's nicht besser wüsste, würde ich denken, dass dieses Schreiben von Hrn. B. aus G. (ex B.) veranlasst wurde. Denn seine Bilder wurden schon öfter für eBay-Auktionen geklaut. Aber ich traue ihm keine anonymen Postings zu.



SamOgel
04.01.2005, 20:10

Re: Ehrlich währt am längsten (und kommt am billigsten)


Re: [B]Re: Ehrlich währt am längsten (und kommt am billigsten)[/link] von Hümpfch™ am 04. Januar 2005 20:01:44:



Hallo

Ich dachte eher an dessen "Gegner".

Gruß
Markus



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