mike
03.10.2004, 21:53

EBay-Händlern könnte Rückgabewelle drohen



auf http://orf.at gelesen ...

Gewerblichen Händlern auf der Internet-Plattform "eBay" droht nach einem Bericht des deutschen Nachrichtenmagazins "Focus" eine Rückgabewelle.

Sollte der deutsche Bundesgerichtshof wie erwartet am 3. November entscheiden, dass Auktionen auf eBay keine herkömmlichen Versteigerungen darstellen, hätte dies gravierende Konsequenzen für das Kaufen und Verkaufen in dem populären Internet-Auktionshaus.

Dann stünde fest, dass gewerbliche Anbieter, die bisher keine Widerrufsbelehrung in ihrem Angebot platziert hatten und ein Widerrufsrecht generell abgelehnten, gegen die Vorschriften des Fernabsatzrechts verstießen, zitiert das Magazin den Experten Holger Gaspers von der Düsseldorfer Kanzlei Strömer Rechtsanwälte.

Artikelrückgabe nach Monaten
Für diesen Fall sehe der Gesetzgeber vor, dass die 14-tägige Widerrufsfrist nicht abgelaufen sei. eBay-Kunden, die ihren Auktionskauf bereuten, könnten die Ware zurückgeben, auch wenn die Versteigerung bereits Monate zurückliege.

Der Bundesgerichtshof muss über einen Fall entscheiden, bei dem ein Kunde über eBay Schmuck erstanden hatte, den er nicht behalten will.

Andere Instanzen wie das Oberlandesgericht Frankfurt und das Landgericht Hof hätten in entsprechenden Urteilen bereits erklärt, dass es sich bei den Auktionen nicht um Versteigerungen im Sinne der Gewerbeordnung beziehungsweise des Bürgerlichen Gesetzbuches handele, hieß es weiter.

Der deutsche Bundesgerichtshof [BGH] prüft seit Mittwoch, ob Verbraucher die Annahme von online ersteigerten Artikeln verweigern dürfen. Nach dem Fernabsatzgesetz haben Verbraucher zwar grundsätzlich ein Widerrufsrecht beim Kauf gewerblich angebotener Waren im Internet. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch gilt dies aber nicht bei Versteigerungen.

Bei der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe deutete der BGH allerdings an, dass eine Internetauktion womöglich keine echte Versteigerung sei und deshalb bei Transaktionen mit gewerblichen Anbietern ein Widerrufsrecht gelten könnte.

Im aktuellen Fall hatte der Kläger über eBay ein mit Diamanten besetztes Goldarmband angeboten. Der Beklagte ersteigerte das Armband zwar, verweigerte aber Zahlung und Annahme des Schmuckstücks, weil das Armband nur eine dünne Goldauflage hatte und die Diamanten aus industrieller Fertigung stammten.

Der Händler hatte auf die Beschaffenheit des Armbands auf einer anderen Website hingewiesen und klagte auf Zahlung, weil es bei Versteigerungen kein gesetzliches Widerrufsrecht gebe.



lg
Mike




tnickolaus
03.10.2004, 23:37

theoretisch ...


Re: [B]EBay-Händlern könnte Rückgabewelle drohen[/link] von mike am 03. Oktober 2004 21:53:32:


Moin,

das klingt ja gut, aber nur wenn man mal wieder viel Zeit, einen langen Atem, eine Rechtsschutzversicherung und einen erreichbaren Verkäufer hat...

Leider,
Thomas

PS: Ich wollte noch nie etwas nach mehr als einer Woche einfach so zurückgeben. Ihr?




Gesamter Thread: