Taki
22.07.2004, 13:16

Lego Neuesbrief Links/Rechtsschreibung:



"Ferrari, alle dazugehörigen Logos und die jeweiligen Geschmacksmuster sind eingetragene Marken von Ferrari S.p.A. Die Gehäuse der Wagen von Ferrari sind geschütztes Eigentum von Ferrari gemäß den Verordnungen über Handelsformen und/oder Geschmacksmuster."



Sagt doch viel über die Sorgfalt und Qualität bei Lego aus, oder?



jens
22.07.2004, 13:30

Re: Lego Neuesbrief Links/Rechtsschreibung:


Re: [B]Lego Neuesbrief Links/Rechtsschreibung:[/link] von Taki am 22. Juli 2004 13:16:00:


Achso, essen soll man die!



cyberSSSpace
22.07.2004, 13:33

I don't get it


Re: [B]Lego Neuesbrief Links/Rechtsschreibung:[/link] von Taki am 22. Juli 2004 13:16:00:


>"Ferrari, alle dazugehörigen Logos und die jeweiligen Geschmacksmuster sind eingetragene Marken von Ferrari S.p.A. Die Gehäuse der Wagen von Ferrari sind geschütztes Eigentum von Ferrari gemäß den Verordnungen über Handelsformen und/oder Geschmacksmuster."
>Sagt doch viel über die Sorgfalt und Qualität bei Lego aus, oder?


Ähm, ich bin gerade irgendwie blind. Was genau stimmt hier nicht?

Grüße
Yann



Taki
22.07.2004, 13:57

Schon mal Ferrari gegessen? ;) (ohne Text)


Re: [B]I don't get it[/link] von cyberSSSpace am 22. Juli 2004 13:33:56:






cyberSSSpace
22.07.2004, 14:05

Falls damit das Wort 'Geschmacksmuster' gemeint ist,...


Re: [B]Schon mal Ferrari gegessen? ;) (ohne Text)[/link] von Taki am 22. Juli 2004 13:57:53:


'Geschmacksmuster' ist ein juristischer Fachbegriff.

Die IHK-Hamburg hierzu:
"Geschmacksmuster schützen die ästhetische Gestaltung eines Produktes.
Schutzvoraussetzungen für die Erteilung eines Geschmacksmusters sind:
Neuheit und Eigenart.
Ein Geschmacksmuster ist die Verkörperung eines schöpferischen Gedankens (Formgestaltung) auf ästhetischem Gebiet. Zeitlich sind Geschmacksmuster maximal 25 Jahre lang vom Anmeldetag an geschützt, wobei dieser Schutz gegen Zahlung einer Gebühr nach dem 5., 10.,15. und 20 Jahr je nach Bedarf verlängert werden kann. Es erfolgt nur eine formelle Prüfung durch das Deutsche Patent- und Markenamt."

Grüße
Yann





Bernd the Brick
22.07.2004, 14:24

Ist halt nicht jedermanns Geschmack.


Re: [B]Falls damit das Wort 'Geschmacksmuster' gemeint ist,...[/link] von cyberSSSpace am 22. Juli 2004 14:05:03:


[Klugscheißmodus ein]

Aber die Gebrauchsmuster die fürs Aussehen zuständig sind heißen nunmal
Geschmacksmuster. Das hat nichts mit dem Geschmack beim Essen zu tun,
sondern mit dem Geschmacksempfinden des Designers an seinem (künstlerischen?)Werk.

[Klugscheißmodus aus]

CU Bernd
[link]http://www.brickshelf.com/gallery/BBroich/Ideas/bernd.jpg" border="1[/link]




Körpi
22.07.2004, 14:54

Na dann, frei nach W. Moers: MAHLZEIT! (ohne Text)


Re: [B]Ist halt nicht jedermanns Geschmack.[/link] von Bernd the Brick am 22. Juli 2004 14:24:20:






Taki
22.07.2004, 20:32

Die spinnen die Germanen! (ohne Text)


Re: [B]Ist halt nicht jedermanns Geschmack.[/link] von Bernd the Brick am 22. Juli 2004 14:24:20:






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