Michael
14.05.2002, 11:12

Günzburg-CDs - weitere Infos


Hallo,

wegen der großen Nachfrage und der vielen Bilderangebote kommen locker mehrere CDs zusammen.
Aus diesem Grunde werde ich nicht alle Interessenten mit CDs versorgen können, wir müssen also definitiv auf eine Kopierkette ausweichen, was aber wohl kein Problem sein sollte. Einige bekommen von mir CDs, andere dann von diesen einigen. Eine Liste wie einst von Jennybinchen erstellt werde ich machen, wenn ich weiß, wieviele CDs es werden und wieviele Sätze ich selber brenne.
Ich bitte alle Fotografen, mir Bilder nur auf CD zu schicken, ich sammle und sortiere dann die Bilder nach den Fotografen. Es wird also für jeden ein Verzeichnis geben, in dem alle von dieser Person gemachten Bilder sein werden.
Zusätzlich erstelle ich sowohl für ThumbsPlus und Paint Shop Pro die Thumbnailverzeichnisse, damit später die Durchsicht der Bilder schnell und bequem möglich ist.
Evtl. (das ist aber bei der zu erwartenden Menge an Bildern nicht versprochen!!) mache ich sogar eine HTML-Struktur mit Thumbnails, damit es ganz komfortabel wird. Aber dahinter steht noch ein Fragezeichen.
Meine Adresse gibt es per Mail.

Gruß



Edit

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Ben®
14.05.2002, 21:12

Na da wird es aber spitzfindig...


Re: [B]Re: ISCC CD[/link] von x_Speed am 14. Mai 2002 19:36:16:

die diskussion ist wohl irgendwie an mir vorbei gegangen. ich habe gerade mal in meinem c't archiv gestöbert:
>kurzes zitat aus dem c't artikel 25/01:

Fotografieren und Veröffentlichen erlaubt: Abbildungen von Kunstwerken, die dauerhaft im öffentlichen Raum stehen, können kostenlos in die eigene Homepage integriert werden.

Hier geht es doch wohl um die Rechte, ein Kunstwerk abzubilden, und nicht um das Recht, das Bild eines Kunstwerkes beliebig zu verwenden.

Ich darf also nach Hannover fahren und die "Nana" knipsen und dann das Bild (MEIN Bild) der "Nana" hinterher auf meine Seite stellen.

Aber ich darf nicht beliebige Bilder der "Nana" frei verwenden (deswegen mußte die ct bei Michaels Vater um die Erlaubnis bitten, das Bild verwenden zu dürfen).

Und übertragen auf den ISCC? Ich habe in dessen Regeln einen Passus vermißt, der es René gestattet, mit den eingesandten Bbeiträgen mehr zu tun, als sie nur auf die Internetseiten hochzuladen. Wenn so ein Passus fehlt, könnte es also sein, daß hier für eine "offizielle" CD alle Rechteinhaber (die Erbauer/Photographen) gefragt werden müßten.....

Ansonsten darf natürlich jeder z.B. eigene Mülheimbilder online stellen (wo die "Kunstwerke" im freien Raum stehen). Aber Bilder, die andere Personen angefertigt haben sind tabu...

Auf 1000steine gezeigte Bilder werden aber bestimmt nicht Allgemeinbesitz, nur weil sie gezeigt wurden.

Gruß

Ben





thorsten.ac
14.05.2002, 21:43

Ich würde es allgemeiner sehen.


Re: [B]Na da wird es aber spitzfindig...[/link] von Ben® am 14. Mai 2002 21:12:37:

Hey,

hatten wir uns nicht gerade noch bei den Bauplan-CD´s "geeinigt", daß man sich Bilder, die im Netz stehen, zum privaten, nicht kommerziellen Vergnügen auch herunterladen kann? Vielleicht auch mal Freunden zeigen?

Gruß

T.



Ben®
15.05.2002, 11:39

Giftspritzen?


Re: [B]Hallo Tina, womit baust Du so, in Deiner Freizeit? (ohne Text)[/link] von Jan.K am 15. Mai 2002 11:04:19:


Ich meine natürlich solche aus Lego, wie sie dereinst der Joe Davenport gebaut hat (Gott sei seiner abgeschalteten Homepage gnädig!)

Zum Glück habe ich damals JEDES seiner Bilder runtergeladen und die fliegen noch heute auf einer meiner zahlreichen Lego-Bildarchiv-CDs herum Und das erzähle ich hier laut und deutlich: jedes gute Bild im Netz wird von mir per rechter Maustaste abgesaugt.

Gruß

Ben




Tina
15.05.2002, 12:31

Re: diese Meinung ist -m.E.- falsch


Re: [B]diese Meinung ist -m.E.- falsch[/link] von WR am 15. Mai 2002 11:15:40:

>machen. "Geeinigt" Ihr könnt euch nicht über Sachen einigen, die euch nicht gehören! Das 1000Steine-Gericht tagt, oder was? Du kannst Dir nicht einfach was runterladen/speichern, außer die hast dafür eine "ERLAUBNIS" Klingt hart ist aber nunmal Fakt!
>..denn der §53 des Urhebergesetzes sagt:
>
>(1) Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes zum privaten Gebrauch herzustellen. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen; doch gilt dies für die Übertragung von Werken auf Bild- oder Tonträger und die Vervielfältigung von Werken der bildenden Künste nur, wenn es unentgeltlich geschieht.
>

>d.h. die rein private Nutzung ist IMMER erlaubt. Bezüglich der Vervielfältigung und Weitergabe von Bildmaterial sei auf die §§16, 17 und 21 des Gesetzes hingewiesen.
>Bzgl. der Bauanleitungsscans: es gilt das obenstehende, LEGO hat das Urheberrecht an den gedruckten Anleitungen, die private Nutzung der Scans wiederum ist nach meiner Interpretation erlaubt. Die Fair play Regeln der Firma LEGO sagen auch nur etwas aus über das Bereitstellen von Bauanleitungsscans im Internet, sonst nix!
>Grüße
>Wolfgang

Nein, da stimmt nicht!
1) Wieso ist dann komischerweise bei einem Auktionshaus E... zur Zeit eine große Löschaktion ? Die löschen Auktionen, wo Modelle mit Bauanleitungskopien angeboten werden!
2)Und ich habe es schriftlcih von Lego, das sie es nicht erlauben Bauanleitungen zu vervielfältigen in welcher Form auch immer.
3) Steht im Artikel "der zur Vervielfältigungs "BEFUGTE"!!

Tina


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