Brixe hat geschrieben:
Hi Marion,
es geht um mehr. Leider. Es geht ums Gewählt werden.
Wie auch immer scheint mir, nach wie vor, gibt es Redebedarf. Und wenn das so ist, kann und sollte man dem gerecht werden, auch wenn es einige nervt.
Hubs richtig programmieren nervt mehr. * Duck und weg und nichts wie weg vor Lok.““
Jetzt gibts auf die Mütze..
Gruß
Thekla
Hallo Thekla,
Thekla hat geschrieben:
Hallo, Lego Designer in Billund färben manchmal Teile die noch nicht in der Farbe existieren um, wenn ich ein Original Lego Teil umfärbe z.B. mit Modelbaufarbe weil es z.B. noch nicht in Grün existiert – ist das dann auch ein Meldepflichtiges Fremd Teil?
Dirk1313
11.04.2024, 13:29
Als Antwort auf den Beitrag von Monsieur Greenhorn
Editiert von
Dirk1313
11.04.2024, 14:07
Monsieur Greenhorn hat geschrieben:
Viele Grüße
Dirk - Mail
Moin Dirk,
Zitat: wenn ich ein Original Lego Teil umfärbe z.B. mit Modelbaufarbe weil es z.B. noch nicht in Grün existiert
=> ich
Gruß
Thekla
Dirk1313 gefällt das
Thekla hat geschrieben:
Viele Grüße
Dirk - Mail
Vielen Dank für die Information. Aber Verchromen ist in ordnung? Ist das nicht auch eine Umfärbung?
Monsieur Greenhorn hat geschrieben:
Viele Grüße
Dirk - Mail
Ich frage nur weil ein umgefärbter Stein für mich gleiche zu setzen ist wie ein verchromter und nicht wie ein zersägter, farbekann man abwaschen zerschneiden ist irreversibel. Ich will gar nicht diskutieren, ich frage nur weil ich (hier) neu bin und keinen Fehler machen möchte der Leute verstimmt – Also vielen Dank.
https://www.1000steine.de/de/gemeinschaft/forum/?entry=1&id=461906
Nicht kennzeichnungspflichtige Fremdteile
Die folgende Fremdteile-Verwendung muss nicht gekennzeichnet werden:
- Bayer Teststeine
- ein bis zwei private Nachdrucke von original Aufklebern und/oder bedruckten Steinen
- ein bis drei eigene, deutlich als solche erkennbare, sparsam eingesetzte Aufkleber
- ein bis zwei wenige individuell bedruckte, gravierte oder oberflächenbehandelte (z.B. verchromte) Steine
- Originalsteine, die in Form und/oder Farbe nie offiziell erhältlich waren und/oder Q-Parts
- geschnittene Grundplatten
- Einsatz von Lichttechnik eines Drittherstellers mit maximal 4 Dioden, jedoch ohne Steuerungseffekte (blinken, flackern, blitzen etc.)
- gekürzte Schnüre, Schläuche und Flexstangen
- Pneumatikschläuche und Kabel von Drittherstellern, wenn Form und Farbe dem Original entsprechen und Längen die eines Originals nicht überschreiten
- schwarzer Bindfaden
- nicht sichtbare Unterfütterung im Landschaftsbau, sofern die Statik auch mit LEGO Elementen zweifellos hätte erreicht werden können
- Kleber, wenn das Modell auch ohne Kleber in dieser Form baubar gewesen wäre
- Software/Apps von Drittanbietern, sofern deren Einsatz nicht das Alleinstellungsmerkmal des gezeigten Modells darstellt
- ein bis zwei einige Elemente von Drittherstellern, wenn es diese Elemente von LEGO gibt und/oder gab
- Stahlachsen in 9V-Eisenbahnrädern
- Schienenmaterial eines Drittherstellers