NiNiNils
16.05.2020, 19:32

Selbstständigkeit in einigen Jahren, ab wann "meldepflichtig"?

Hi zusammen,

ich habe eine Frage, die mich schon lange umtreibt und wo ich mir hier im Forum den ein oder anderen guten Ratschlag erhoffe.

Ich selbst bin seit 35 Jahren großer Lego Fan und habe schon so ziemlich alles gebaut, was so auf dem Markt kam. Mein Keller ist voller Lego und ich finde aktuell die Sets auch wieder deutlich attraktiver als in den vergangenen 5 Jahren.

Ich "plane", dass ich mich in einigen Jahren selbstständig mache und "nebenher" mit dem Schwerpunkt "Alte LEGO Sets" handeln möchte. Wie gesagt der Keller ist voll und aktuell läuft es im Job sehr gut, so dass ich die nächsten Jahre auch investieren könnte und auch würde.

Die aktuelle Frage lautet:
Im Moment bin ich in einem Angestelltenverhältnis. Ab wann muss ich einen Nebenerwerb anmelden und oder das Finanzamt und den Arbeitgeber informieren? Der eigentliche Verkauf würde ja erst in einigen Jahren starten, dann kommt auch ein Onlineshop, die Anmeldung etc.

Vielen Dank für Eure Unterstützung, bei Fragen stehe ich gerne zur Verfügung, bleibt gesund!

Gruß
Nils



DorasDanas
17.05.2020, 09:21

Als Antwort auf den Beitrag von NiNiNils

Re: Selbstständigkeit in einigen Jahren, ab wann "meldepflichtig"?

"Wann anmelden?" auf das Finanzamt und Ordnungsamt bezogen: Sobald du mit Gewinnerzielungsabsicht geschäftlich tätig wirst. Exakte Grenzen gibt es nicht.

"Wann anmelden?" aus unternehmerischer Sicht: Natürlich sofort. Nur dann kannst du deine Ausgaben für Lego-Einkäufe in vollem Umfang als Verlust geltend machen. Insbesondere die 19% Vorsteuer, denn die kannst du erst für Einkäufe ab dem Zeitpunkt der Gewerbe-Anmeldung - und nicht rückwirkend - geltend machen. Und du solltest das Gewerbe nicht als Kleingewerbe anmelden, denn dann bekommst du die Vorsteuer ebenfalls nicht zurück. Gerade in deinem Fall, wo du erstmal jahrelang investieren möchtest, macht das schon einiges aus, da deine Investitionen nach Vorsteuerabzug gut 1/6 günstiger werden. Wenn du mit Sets handeln willst, dürftest du die Kleingewerbe-Umsatzschranke eh schnell reißen und dann ginge das Ganze als Kleingewerbe nicht mehr.

"Wann anmelden?" auf den Arbeitgeber bezogen: Du musst eine selbstständige Nebentätigkeit nicht anmelden, so lange kein Interessenkonflikt besteht und/oder das nicht in irgendeinem Dokument (Arbeitsvertrag etc.) gefordert wird, das du mal unterschrieben hast.

Was ich aber nicht verstehe: Wenn der Keller voll ist, wie willst du dann investieren? Denn du musst den Krempel ja irgendwo lagern...

Grüße

Doras


Die Teile können nichts dafür, dass sie so komisch zusammengebaut sind.


Freiheit wächst nicht auf Bäumen und Frieden ist kein Naturgesetz.


NiNiNils
17.05.2020, 12:59

Als Antwort auf den Beitrag von NiNiNils

Re: Selbstständigkeit in einigen Jahren, ab wann "meldepflichtig"?

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Hi Doras,

vielen Dank für die schnelle und umfangreiche Antwort.

Fangen wir einmal hinten an:
""Wann anmelden?" auf den Arbeitgeber bezogen: Du musst eine selbstständige Nebentätigkeit nicht anmelden, so lange kein Interessenkonflikt besteht und/oder das nicht in irgendeinem Dokument (Arbeitsvertrag etc.) gefordert wird, das du mal unterschrieben hast."

Leider habe ich genau so etwas im Arbeitsvertrag stehen. Ich bin auch davon überzeugt, dass mein Chef nicht so "amused" sein wird, wenn ich ihm meine Entscheidung mitteilen würde. Insofern fangen hier schon die "Probleme" an .

Die Frage wäre, was ist wenn ich einfach die nächsten Jahre Sets kaufe und einlagere und dann erst in z.B. 5 Jahren die Selbstständigkeit melden und angehen würde. Dies würde ja bedeuten, dass ich den Erwerb der letzten 5 Jahre Sets nicht ansetzen könnte... Vielleicht warte ich bis zur Weihnachtsfeier und frage dann meinen Chef mal in einer guten Minute ;)..

"Was ich aber nicht verstehe: Wenn der Keller voll ist, wie willst du dann investieren? Denn du musst den Krempel ja irgendwo lagern... "

Pah, Krempel... . Ich habe das Glück, dass ich tatsächlich ein kleines Lager außerhalb habe, wo noch etwas Platz vorhanden ist ^^.

Gruß
Nils



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23.05.2020, 18:29

Als Antwort auf den Beitrag von NiNiNils

Re: Selbstständigkeit in einigen Jahren, ab wann "meldepflichtig"?

NiNiNils hat geschrieben:

Leider habe ich genau so etwas im Arbeitsvertrag stehen.


Vermutlich lautet der Satz so oder ähnlich: "Jede das Arbeitsverhältnis beeinträchtigende Nebenbeschäftigung ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers zulässig." Dann hast Du Glück, denn zunächst mal darfst Du selbst entscheiden, ob Deine Nebenbeschäftigung Dein aktuelles Arbeitsverhältnis beeinträchtigt. Wenn Du bspw. feste Arbeitszeiten von sagen wir 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr hast, dann kann Dir Dein Arbeitgeber den Betrieb eines kleinen Onlineshops in den Abendstunden nicht verwehren und es Dir auch nicht untersagen. Wenn Du natürlich anfängst jeden Tag mit Augenrändern zur Arbeit zu kommen, dann läuft es falsch. Sei in diesem Punkt einfach ehrlich zu Dir selbst und vor allem auch ehrlich zu Deinem Arbeitgeber.

Wenn im Arbeitsvertrag drin steht, dass eine Nebenbeschäftigung generell nur mit Zustimmung des Arbeitgebers erlaubt ist, dann ist die Sache klar: Machst Du es, ist das ein Kündigungsgrund. Machst Du es gut, kann Dir die Kündigung natürlich egal sein, aber die feine Englische ist es nicht.

Was die Anmeldung beim Gewerbeamt/Finanzamt anbelangt bin ich etwas anderer Meinung als Doras. Nicht die Gewinnerzielungsabsicht ist ausschlaggebend, sondern die Nachhaltigkeit. Und zwar i.S.v. "wiederkehrend", es spielt erstmal keine Rolle, wie lange und ob auch ein Gewinn erzielt wird oder erzielt werden soll. Es geht einzig darum, ob Du eine wiederkehrende Einnahmequelle betreiben möchtest. Das ist übrigens auch immer der Punkt, an dem sich die Gemüter bei "Privatverkäufern" scheiden.*

Viel Erfolg auf jeden Fall, wer nicht wagt, der nicht gewinnt!

LG,
-Rene

*weshalb ich hiermit nur meinen Standpunkt wiedergebe und in keine Diskussion einsteigen werde


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