brickquick
16.12.2018, 10:25

BL Abmahnung -> Verkauf nur noch außerhalb EU ?

Moin zusammen,
habe in den letzten Tagen viel gelesen.
Mein shop ist jetzt zu, da ich diesen ja wohl in Deutschland nicht rechtmäßig betreiben kann. Eine Änderung sehe ich hier nicht kurz- und auch nicht mittelfristig.
Frage in die Runde:
Wenn ich jetzt nicht mehr in D und EU verkaufe, sondern nur noch außerhalb der EU, habe ich dann immer noch das Abmahnproblem ?
Bei einem größeren shop habe ich gesehen, dass dieser genauso vorgeht.
danke
Christoph


Gruß
aus Münster
Christoph
http://www.steine-in-muenster.de


17 vorhergehende Beiträge sind ausgeblendet

Alle anzeigen Immer alle anzeigen Beitragsbaum

SBautLego
17.12.2018, 21:05

Als Antwort auf den Beitrag von brickquick

Re: BL Abmahnung -> Verkauf nur noch außerhalb EU ?

Permalink

1000steine-Code

BBCode

HTML


Kleiner Tipp: Als regulärer Händler könnte man sich, bevor beim RA Kosten entstehen, zunächst einmal an die zuständige IHK wenden.



Thekla
17.12.2018, 23:35

Als Antwort auf den Beitrag von SBautLego

Re: BL Abmahnung -> Verkauf nur noch außerhalb EU ?

Was sind irreguläre Händler?


Berliner Steinkultur


Ralf
18.12.2018, 02:32

Als Antwort auf den Beitrag von Thekla

+2Re: BL Abmahnung -> Verkauf nur noch außerhalb EU ?

Thekla hat geschrieben:

Was sind irreguläre Händler?


Händler, die keiner Kirche angehören oder sich nicht an die kirchlichen Regeln halten...
Auszug aus dem Duden:

Herkunftℹ
spätlateinisch irregularis = nicht den kirchlichen Regeln gemäß, aus lateinisch ir- (in-) und spätlateinisch regularis, regulär




Thekla , JuL gefällt das


Ralf
18.12.2018, 02:47

Als Antwort auf den Beitrag von legocolonia

+1Re: BrickOwl oder BrickLink oder ...?

legocolonia hat geschrieben:



Außerdem komme ich mir als Verbraucher langsam verarscht und unmündig vor. Oder warum z.B. muss man mir in einem einzige Shop tausenfach erklären, dass ich Lego nicht einatmen oder essen soll?


Dir nicht, aber dem 2 1/2 jährigen, der seine Duplosteine satt hat, endlich mit "richtigem" Lego spielen will und seine ersten Einkäufe tätigt. Oder Uroma und Uropa, die noch nicht wissen das Lego außer Holzspielzeug oder 2x4 Steinen inzwischen auch kleinere Teile im Programm hat...da kann ein dezenter Hinweis nicht schaden.

Gruß, Ralf



gefällt das


SBautLego
18.12.2018, 07:24

Als Antwort auf den Beitrag von Thekla

Re: BL Abmahnung -> Verkauf nur noch außerhalb EU ?

Mit der Frage kann man sich befassen, führt aber beim usprünglichen Problem nicht weiter.



Brixe
18.12.2018, 10:06

Als Antwort auf den Beitrag von Ralf

+4Re: BrickOwl oder BrickLink oder ...?

Hallo,

Ralf hat geschrieben:

legocolonia hat geschrieben:


Außerdem komme ich mir als Verbraucher langsam verarscht und unmündig vor. Oder warum z.B. muss man mir in einem einzige Shop tausenfach erklären, dass ich Lego nicht einatmen oder essen soll?


Dir nicht, aber dem 2 1/2 jährigen, der seine Duplosteine satt hat, endlich mit "richtigem" Lego spielen will und seine ersten Einkäufe tätigt. Oder Uroma und Uropa, die noch nicht wissen das Lego außer Holzspielzeug oder 2x4 Steinen inzwischen auch kleinere Teile im Programm hat...da kann ein dezenter Hinweis nicht schaden.

und wer sagt dem 2 1/2 jährigen jetzt, daß er die Erbsen, die auf seinem Teller liegen nicht aspirieren soll? Beim "Verschlucken" der Kleinteile geht es ja scheinbar nicht ums runterschlucken der Teile, denn die kommen ja zu 99,9% der Fälle wieder raus.
Der Warnhinweis gilt wohl dem Einatmen.
Ich denke mal, die Wahrscheinlichkeit, daß ein Kind an Kleinteilen erstickt, ist im Vergleich zum Ersticken an Essen verschwindend gering.
Wo bleibt der Warnhinweis auf Lebensmitteln? Vorsicht, kann verschluckt werden.

Außerdem: wo bleibt die Verantwortung der Eltern((Ur-)Großeltern)? Ist jetzt der Händler haftbar, wenn er keinen Warnhinweis an jedes Kleinteil gesetzt hat und ein Kind an den Folgen einer Aspiration stirbt?

Wie um Alles in der Welt konnte ich überhaupt meine Kindheit überleben, als es noch keine Warnhinweise gab?

LG, Marion



Valkon , Tenderlok , Ralf , steinlegoliath gefällt das (4 Mitglieder)


daniel.vergien
18.12.2018, 10:24

Als Antwort auf den Beitrag von MTM

Re: ...dieser Button...

MTM hat geschrieben:


Und sowohl bei ebay ("Sofort kaufen") als auch bei amazon ("jetzt kaufen") heißt der Button nicht wortgenau so. Wie ist denn nun der Rechtstext dazu?

$312j BGB
MTM hat geschrieben:

Außerdem frage ich mich, wie eine internationale Website jedes nationale Recht der Welt erfüllen kann - es kann ja keiner verlangen, dass man vorher Rechtsexperten zu 180 Ländern aufsucht. Vielleicht sagt ja das malaysische Recht aus, dass dieser Button blau blinken muss?
Wie machen denn das brickscout und brickowl? Kennen die sich mit amerikanischem und malaysischem Recht aus?

Ein Anbieter einer Plattform muss sich damit gar nicht so genau auseinander setzen. Aber jemand der Verbrauchergeschäfte in Deutschland und der EU anbieten möchte sollte das tun. Der Plattformanbieter bietet dem Händler eine Dienstleistung zwischen "Gewerblichen" an - da gelten andere Rechte.
MTM hat geschrieben:

Aber alles, was bricklink bereitstellt oder programmiert, kann und darf doch nicht in meine Verantwortung gelegt werden.

Natürlich liegt es in deiner Verantwortung - der Verbraucher bestellt bei dir und man kann von dir verlangen deine Leistung rechtskonform anzubieten. Es gibt kein Recht darauf das dir eine rechtskonforme Plattform angeboten wird.

MTM hat geschrieben:

Man könnte ja mal bei diesen zahlreichen Auto-Export-Firmen fragen, wie die das so handhaben.


Die Verkaufen nur an Gewerbetreibende oder für den Export - nicht an Verbraucher.

Bis denn

Daniel



Lok24
18.12.2018, 10:40

Als Antwort auf den Beitrag von daniel.vergien

Editiert von
Lok24
18.12.2018, 10:49

+1Re: ...dieser Button...

Hallo,

das ist ja interessant. Da steht auch:

"Die Absätze 2 bis 4 sind nicht anzuwenden, wenn der Vertrag ausschließlich durch individuelle Kommunikation geschlossen wird. "

Ist nicht genau das bei BL der Fall?
Erst durch Versand der "Rechnung" macht der Verkäufer mir ein "individuelles Angebot", oder?
BL verkauft ja nichts.

Ganz offensichtlich wird durch die Benutzung der BL-Seite ja kein Vertrag in irgendeiner Form geschlossen.



Valkon gefällt das


daniel.vergien
18.12.2018, 11:59

Als Antwort auf den Beitrag von Lok24

Re: ...dieser Button...

Lok24 hat geschrieben:

Hallo,

das ist ja interessant. Da steht auch:

"Die Absätze 2 bis 4 sind nicht anzuwenden, wenn der Vertrag ausschließlich durch individuelle Kommunikation geschlossen wird. "

Ist nicht genau das bei BL der Fall?


Ich denke "individuelle Kommunikation" ist eher ich schicke dir eine Mail mit der bitte um ein Angebot für bestimmte Teile und Du antwortest mir darauf. Aber genau dieser Teil ist ja bei BL nicht individuell, sondern automatisiert.

Bis denn

Daniel



Lok24
18.12.2018, 12:50

Als Antwort auf den Beitrag von Lok24

+1Re: ...dieser Button...

gerade hierüber gestolpert:

[image]



steinlegoliath gefällt das


23 nachfolgende Beiträge sind ausgeblendet

Alle anzeigen Immer alle anzeigen

Gesamter Thread: