Capriheld
08.12.2018, 12:35

+2Abmahnungen jetzt auch bei Bricklink

Der IDO Verband hat für seine Abmahnungen jetzt auch Bricklink entdeckt.



IngoAlthoefer , Valkon gefällt das


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LegoUlmer
15.12.2018, 14:49

Als Antwort auf den Beitrag von peedeejay

Re: Abmahnungen

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Danke! @Christian



Blue Robin
17.12.2018, 15:48

Als Antwort auf den Beitrag von peedeejay

Re: Abmahnungen

Zahl der deutschen Shops jetzt auf 586 runter. Ca. 55% der Shops sind nun geschlossen.
Das ist eine einzige Tragödie. Mitten zur Hauptjahreszeit, der Weihnachtszeit.



ThomaS
17.12.2018, 15:54

Als Antwort auf den Beitrag von Blue Robin

Re: Abmahnungen

Blue Robin hat geschrieben:

Zahl der deutschen Shops jetzt auf 586 runter. Ca. 55% der Shops sind nun geschlossen.


Demnach waren vorher über 1200 deutsche Stores aktiv ?!?


Bilder.


DorasDanas
17.12.2018, 16:49

Als Antwort auf den Beitrag von ThomaS

Re: Abmahnungen

ThomaS hat geschrieben:

Blue Robin hat geschrieben:
Zahl der deutschen Shops jetzt auf 586 runter. Ca. 55% der Shops sind nun geschlossen.


Demnach waren vorher über 1200 deutsche Stores aktiv ?!?


So viele waren niemals gleichzeitig aktiv. Aber es gibt ja jede Menge deutsche Stores bei BL, die irgendwann mal geschlossen wurden oder gar nie eröffnet haben.

Schließungsstatistik:
Samstag 9.12. nachmittags: 802
Montag 11.12. 10:01 Uhr: 776
Mittwoch 13.12. 12:39 Uhr: 737
Donnerstag 14.12. 13:26 Uhr: 663
Sonntag 16.12. 20:11 Uhr: 606
Montag 17.12. 16:48 Uhr: 587

Grüße

Doras


Die Teile können nichts dafür, dass sie so komisch zusammengebaut sind.


Freiheit wächst nicht auf Bäumen und Frieden ist kein Naturgesetz.


DorasDanas
20.12.2018, 22:15

Als Antwort auf den Beitrag von Capriheld

Re: Abmahnungen jetzt auch bei Bricklink

Bei BrickLink passiert etwas. Seit heute gibt es von BrickLink selbst eingeblendete Verschluck-Warnhinweise auf jeder Seite in deutschen Stores.

Grüße

Doras


Die Teile können nichts dafür, dass sie so komisch zusammengebaut sind.


Freiheit wächst nicht auf Bäumen und Frieden ist kein Naturgesetz.


karl.m.
20.12.2018, 22:51

Als Antwort auf den Beitrag von Capriheld

Re: Abmahnungen jetzt auch bei Bricklink

Hallo zusammen,
ich war heute mal auf der Seite von IDO und habe da folgendes gefunden, was doch sehr merkwuerdig ist



Abmahnungen können z. B. aus folgenden Gründen (angebliche Fehler) erfolgen:

Widerrufsbelehrung
AGB-Klauseln
sonstige werbliche Aussagen
Urheberrechtsverletzungen
Markenrechtsverletzungen
Datenschutzverstöße
Verletzung wettbewerbsrechtlicher Nebengesetze

Soweit die Abmahnungen wegen angeblicher Fehler der Widerrufsbelehrung bzw. der AGB erfolgen, die Sie von IDO (Standardtexte im Login-Bereich) bzw. den für IDO tätigen Anwälten (Web-Check, zusätzliche Leistungen) erhalten haben, erfolgt eine Beratung bzw. Rechtsverteidigung gegen die Vorwürfe für Sie kostenfrei.



Wie kann es sein, dass eine Firma erst Abmahnungen versenden kann, und dann auch noch fuer dieses Thema eine kostenlose Rechtsberatung anbietet.

Gruss

Markus
(karl.m.)



Turez
20.12.2018, 23:31

Als Antwort auf den Beitrag von DorasDanas

Re: Abmahnungen jetzt auch bei Bricklink

Hi,

DorasDanas hat geschrieben:

Bei BrickLink passiert etwas. Seit heute gibt es von BrickLink selbst eingeblendete Verschluck-Warnhinweise auf jeder Seite in deutschen Stores.

offiziell dazu: https://www.bricklink.com/message.asp?ID=1120768

Da fällt glaube ich so manchem ein üppiger (LEGO) Stein vom Herzen.

Gruß
Jonas



skubs_de
20.12.2018, 23:43

Als Antwort auf den Beitrag von Thomas52xxx

+2Re: Abmahnungen jetzt auch bei Bricklink

Thomas52xxx hat geschrieben:

Dirk1313 hat geschrieben:
Kann der Abgemahnte sie eigenmächtig anpassen und eine einseitig modifizierte Version zurück schicken? Was dann?=
Schade, Caulius hätte noch einige Fragen stellen können...

Ein wenig wurde das ja angedeutet. Die Unterlassungserklärung ist ein Vertrag zwischen Abgemahntem und Abmahnendem. Da kann man erst einmal alles reinschreiben und schauen ob das so akzeptiert wird.

"Sofern ich eine Platte 1x1, Part No 3024 in Sand Red ohne Hinweis auf die Verschluckungsgefahr an Kinder unter drei Jahren verkaufe, verpflichte ich mich zur Zahlung von drölfzig Fantastilliarden."

Ob das der Abmahnende akzeptieren würde bleibt dem Augenmaß des beratenden Anwalts überlassen.

Soweit ich das - Achtung Halbwissen bei mir - verstanden habe, kann der Abmahnende dann vor Gericht gehen und eine einstweilige Verfügung erlassen, weil ihm die Unterlassungserklärung nicht weitreichend genug ist.

Was mich ein wenig aufgestoßen ist war die Aussage des Anwalts, die 195€ netto wären nicht so schlimm. Das mag aus seiner Warte stimmen. Dazu wird wahrscheinlich noch einmal eine ähnliche Summe für den Rechtsbeistand kommen. Viele Shops werden nebenbei betrieben. Da wird die jetzt im Raum stehende Summe in ähnlicher Größenordnung wie der Jahresumsatz liegen.


Mal kurz zur Info:

Ich hoffe, das ich das gut rüber bringen kann - also sofort nach Zustellung der Abmahnung

1.) Zum Anwalt.

2.) Dort klären, ob man ÜBERHAUPT eine Unterlassungserklärung abgeben soll

3.) Wenn ja, dann modifizierte abgeben

aber

JEDER weitere Verstoss innerhalb der nächsten 30 !!!! Jahre kostet dann 4000.- FÜR JEDEN Verstoss !!!!

DESHALB

4.) KEINE Unterlassungserklärung abgeben, der Anwalt schreibt das an diese "Schmarodser" mit danke für den Hinweis und geändert und so. Dann regen sich diese "Geier" und verklagen Dich. Du bekommst Ladung zum Gerichtstermin. Dann macht den Rest der Anwalt - wo Du dann den Verstoss akzeptierst und dann die Kosten tragen musst - und Du aber dann auch nicht zum Gerichtstermin musst.

Ist dann einmalige Summe und die können Dich zu diesem Verstoss nicht mehr "packen", weil das nächste Geld dann unser Staat bekäme, also für diese "Geier" bist Du dann ja logischerweise nicht mehr interessant, weil die ja nix mehr davon haben.

DIES SOLL ABER KEINE RECHTSBERATUNG SEIN, nur ein Fall der mir persönlich bekannt ist (Habe die Unterlagen gesehen und Kopien davon bekommen)

Grüsse an alle und vielleicht mal dran denken - gemeinsam sind wir stark !

Mal nach Leverkusen gehen und eine grosse Demo machen , vielleicht gehen ja auch ein paar Krawallmacher dorthin .... > ein paar Kisten Bier für die Jungs und ich bin gespannt wohin die leeren Flaschen fliegen, wenn die Kisten plötzlich verschwunden sind

Auch das soll keine Aufforderung zu irgendwelchen (Straf-)taten sein, habe nur mal laut gedacht.



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LegoUlmer
20.12.2018, 23:50

Als Antwort auf den Beitrag von skubs_de

+1Re: Abmahnungen jetzt auch bei Bricklink

skubs_de hat geschrieben:


Mal kurz zur Info:

Ich hoffe, das ich das gut rüber bringen kann - also sofort nach Zustellung der Abmahnung

1.) Zum Anwalt.

2.) Dort klären, ob man ÜBERHAUPT eine Unterlassungserklärung abgeben soll

3.) Wenn ja, dann modifizierte abgeben

aber

JEDER weitere Verstoss innerhalb der nächsten 30 !!!! Jahre kostet dann 4000.- FÜR JEDEN Verstoss !!!!

DESHALB

4.) KEINE Unterlassungserklärung abgeben, der Anwalt schreibt das an diese "Schmarodser" mit danke für den Hinweis und geändert und so. Dann regen sich diese "Geier" und verklagen Dich. Du bekommst Ladung zum Gerichtstermin. Dann macht den Rest der Anwalt - wo Du dann den Verstoss akzeptierst und dann die Kosten tragen musst - und Du aber dann auch nicht zum Gerichtstermin musst.

Ist dann einmalige Summe und die können Dich zu diesem Verstoss nicht mehr "packen", weil das nächste Geld dann unser Staat bekäme, also für diese "Geier" bist Du dann ja logischerweise nicht mehr interessant, weil die ja nix mehr davon haben.

DIES SOLL ABER KEINE RECHTSBERATUNG SEIN, nur ein Fall der mir persönlich bekannt ist (Habe die Unterlagen gesehen und Kopien davon bekommen)

Grüsse an alle und vielleicht mal dran denken - gemeinsam sind wir stark !

Diese Art von laut denken mag ich. :thumbsup:

Mal nach Leverkusen gehen und eine grosse Demo machen , vielleicht gehen ja auch ein paar Krawallmacher dorthin .... > ein paar Kisten Bier für die Jungs und ich bin gespannt wohin die leeren Flaschen fliegen, wenn die Kisten plötzlich verschwunden sind

Auch das soll keine Aufforderung zu irgendwelchen (Straf-)taten sein, habe nur mal laut gedacht.
Diese Art allerdings nicht.



Thekla gefällt das


skubs_de
21.12.2018, 00:00

Als Antwort auf den Beitrag von LegoUlmer

Re: Abmahnungen jetzt auch bei Bricklink

LegoUlmer hat geschrieben:

skubs_de hat geschrieben:

Auch das soll keine Aufforderung zu irgendwelchen (Straf-)taten sein, habe nur mal laut gedacht.
Diese Art allerdings nicht.


Oh Spielverderber, bloss Spässle gemacht ....

Habe aber noch was gefunden ................ wie ist das denn mit dem - EU Recht bricht deutsches Recht

2.1 Vorrang des Gemeinschaftsrechtes
2.1.1 Nationales Recht außer Anwendung
Es gibt ein ungeschriebenes Fundamentalprinzip des Anwendungsvorranges und des Gemeinschaftsrechtes gegenüber dem nationalen Recht. D.h. in der Praxis überschneidet sich EG-Recht mit nationalem Recht, so muss der Richter oder die Behörde des EG-Recht geltend machen und das nationale Recht außer Anwendung lassen. Das nationale Recht ist jedoch nicht ungültig, da dieses gegen das EG-Recht verstoßen würde. Nach dem Ermessen das EuGH gilt dies auch für nationales Verfassungsrecht jeglicher Art. Begründet wird dieser Rechtsvorrang von der EuGH mit der Schaffung einer eigenständigen Rechtsordnung durch den EG-Vertrag, der Beschränkung der Souveränität der Mitgliedsstaaten durch Übertragung von Hoheitsrechten auf die Gemeinschaft dem Grundsatz der Vertragstreue (Art.10 Eg), dem Diskriminierungsverbot (Art. 12 EG) dem Umkehrschluss aus speziellen Vertragsermächtigungen zu einseitigen Maßnahmen und der unmittelbaren Geltung von Verordnungen in jedem Mitgliedsstaat ( Art. 249 Abs. 2 EG) [Europarecht S.210, Matthias Herdegen, Beck C. H. Verlag, 11. Auflage www.jurawelt.com]

Mmmmh, jetzt bin ich überfragt, aber dafür haben die Anwälte ja studiert



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