Hallo zusammen,
ich bin neu hier und auf der Suche nach einem Rat von Lego-Experten über die Brick-Fans-Rhein-Main Homepage (die ich durch den Besuch von Ausstellungen kannte) auf diese Seite gestoßen.
Ich hoffe es wird nicht als unverschämt aufgefasst, wenn ich hier, sozusagen als Einstand, gleich mein Problem schildere und um den Rat von den Lego-Experten der Community bitte.
Ich stelle vorab schon mal meine Fragen:
1. Ist es ein Mangel, wenn Lego Sets zusammengeklebt sind?
2. Gibt es so etwas wie offizielle Lego-Experten, die eine Lego-Sammlung begutachten können und den Wert, bzw. die Wertminderung durch das Zusammenkleben, beziffern können?
Meiner Meinung nach ist es ein schwerer Mangel, wenn Lego zusammengeklebt ist, auf den in der Beschreibung hätte hingewiesen werden müssen.
Zum besseren Verständnis hier die etwas ausführlichere Beschreibung meines Probelms:
Ich habe auf Ebay Lego ersteigert, hier der link dazu Lego-Sammlung über 30-kg über 100-Baupläne
In meinen Augen ein seriöses Angebot mit ein paar schönen Sets. Deshalb habe ich auch reltiv hoch geboten.
Rein vom Kilopreis her wäre ich sicher nicht so hoch gegangen, aber die Star-Wars Sets und auch andere hatten es mir, bzw. meinem Sohn angetan, und da Weihnachten ist und er sonst recht bescheiden war habe ich es ersteigert.
Bei der Überprüfung der Ware hat sich herausgestellt, dass alle Sets auf den Fotos (bis auf die 5 Lego-Technik-Sets, zusammengeklebt sind. Zwar so, dass sich die beweglichen Teile auch bewegen lassen, z.B. die Flügel des X-Wing oder die Klappen beim Millenium-Falken, aber es dennoch unmöglich ist die Teile ohne massive Gewaltanwendung zu trennen. Es sind auch Sets zerbrochen (an den Klebestellen, die Steine sind an und für sich ganz), lassen sich aber nicht mehr zusammensetzen, da der Kleber das verhindert. Die Sets sind auch weder schön verklebt noch vollständig, so dass sie auch nicht als "Ausstellungsstücke" für Sammler durchgehen könnten. Dafür sind sie auch zu verstaubt und auch nicht wirklich selten.
Es sind auch lose Steine dabei, allerdings zeigen auch die viele Klebespuren, so dass sie nicht zum Bauen verwendet werden können.
Unter diesen Umständen wollte ich vom Kauf zurücktreten und habe über ebay eine Rückerstattung (im Rahmen des Käuferschutzes) beantragt. Der Verkäufer meint aber, dass ich alles so bekommen hätte, wie auf den Bildern gezeigt, und will den Kauf nicht rückgängig machen. Dei Entscheidung von Ebay steht noch aus.
Ist meine Entscheidung auf Grund der nicht Erwähnung der zusammengeklebten Sets nachvollziehbar oder was denkt ihr?
Luggi , IngoAlthoefer , Thomas52xxx gefällt das
Hallo Nadine,
Nadana86 hat geschrieben:
LEGO kennt kein Valsch (alte Klemmbaustein-Weisheit)
Hi Jokar,
nachdem ja nun klar ist, dass geklebte LEGO-Modelle ein deutlicher Mangel sind (Wertminderung > 80%)
und der Verkäufer nicht auf diesen Mangel hingewiesen hat, steht dir, selbst wenn es der Verkäufer ausgeschlossen hätte,
ein Recht auf Rückgabe (Wandlung) zu.
Du kannst aber auch einen Preisnachlass aushandeln (Minderung), wenn beide Seiten zustimmen.
Nach meiner bisherigen Erfahrung in eBay sollte es da wenig Probleme geben.
Zuerst solltest du mit dem Verkäufer in Kontakt treten und ihm den Fall aus deiner Sicht schildern.
Die günstigste Vorgehensweise ist eine behutsame Eskalation, wenn sich der Händler nicht kooperativ zeigt.
Kommt es zu keiner gütlichen Regelung, meldest du den Fall als "Der Artikel entspricht nicht der Beschreibung".
Bitte nicht mit negativer Bewertung drohen, das wäre sogar strafbar!
( Eine schlechte Bewertung folgt einfach zwangsläufig, wenn der Verkäufer den Fall nicht für dich akzeptabel behandelt.)
Wir der Fall von eBay geschlossen und du bekommst keine Erstattung des Kaufpreises, musst du den Rechtsweg wählen.
Aber soweit ist es bei mir noch nie gekommen.
kreative Grüße
Klaus
In Internetforen wimmelt es nur so von fehlerhaften Zitaten.
Johann Wolfgang von Goethe
Bitte bedenken, ich bin kein Jurist! Dieses ist keine Empfehlung, ich persönlich würde es so angehen und abwarten, was dann passiert. Leider ist das eigene Empfinden oder Rechtsverständnis nicht immer das gültige.
Ganz klar für mich persönlich ein Mangel, Lego ist zum Bauen da. Das geht nicht mehr.
in der Anzeige steht:
Hallo Jokar,
wie alle anderen auch bereits bemerkt haben: Klar ist das ein Mangel. Der ist sogar so gravierend, dass es bei Nichterwähnung zumindest arglistige Täuschung ist, und bei Uneinsichtigkeit ist der Betrug perfekt. Denn LEGO ist ein Konstruktionsspielzeug und es liegt in der Natur der Sache, damit bauen zu können. Ich würde da auch nicht lange fackeln, wenn die eBay-Maßnahmen nicht umgehend greifen, würde ich das direkt einem Anwalt übergeben, selbst ohne Rechtschutzversicherung. Der Fall ist klar wie Kloßbrühe.
Arglistige Täuschung: §123 BGB
Betrug: §263 StGB
Und diese Paragraphen kann keine eBay-AGB und erst recht keine Erklärung des Verkäufers, egal ob privat oder nicht, aushebeln. Anders gesagt: Sein "gekauft wie gesehen" kann er sich in diesem Fall unter die Klobrille schreiben.
LG,
-Rene
Matze2903 , IngoAlthoefer gefällt das
tmctiger
19.12.2016, 18:45
Als Antwort auf den Beitrag von vada
Editiert von
tmctiger
19.12.2016, 18:46
vada hat geschrieben:
Mein Bricksafe: https://www.bricksafe.com/pages/tmctiger
Mein aktuelles Layoutprojekt: https://www.bricksafe.com...es/tmctiger/layout/wip 1000SteineThread dazu: https://www.1000steine.de...y=1&id=399371#id399371
Mein Youtube Kanal: https://www.youtube.com/c...gish5lKqS0dYnSd4ECEewQ
Die Antwort ist ganz einfach:
Der Verkäufer schrieb : ...was man an den Bildern erkennen kann/ wie gekauft oder so in der Art
Das heißt klipp und klar: Eine Verklebung der Steine ist auf Bildern keinesfalls ersichtlich , somit
ist dies ein absichtlich (!) latenter Mangel.
Gruß
Nils
Navigation hat geschrieben:
Hallo Jokar,
eine Sache ist mir noch aufgefallen.
Im ebay-Angebot steht unter "Artikelmerkmale" zwei Mal:
Kiloware
Das bedeutet zumindest in unserer Szene, dass die Steine
(unsortiert) als Einzelelemente nutzbar sind.
Ingo.
LEGO kennt kein Valsch (alte Klemmbaustein-Weisheit)
hanseat42 hat geschrieben:
Mein Bricksafe: https://www.bricksafe.com/pages/tmctiger
Mein aktuelles Layoutprojekt: https://www.bricksafe.com...es/tmctiger/layout/wip 1000SteineThread dazu: https://www.1000steine.de...y=1&id=399371#id399371
Mein Youtube Kanal: https://www.youtube.com/c...gish5lKqS0dYnSd4ECEewQ
hanseat42
19.12.2016, 19:35
Als Antwort auf den Beitrag von tmctiger
Editiert von
hanseat42
19.12.2016, 19:42
Es ist nicht klar, ob er der Verkäufer auch der Nutzer war. Kann sich ja auch um ein Nachlass handeln oder oder oder. Es ist nicht nachzuweisen und nur weil es augenscheinlich ist, ist es noch nicht Fakt (und das zählt vor Gericht).
fällt mir gerade auf: Das Beste wäre, wenn der Threadersteller Rechtsanwalt wäre, es wurde ja nur nach Mangel gefragt und das ist ja für uns alle gegeben.