Legomaxe
06.06.2006, 21:48
Hi
Wie ihr vielleicht bei den Kleinanzeigenbemerkt habt,
gab es Unstimmigkeiten wegen meiner AGB´S.
Ich bitte euch daher sich meine AGB durchzulesen und mich gegebenenfalls drauf aufmerksam macht, wenn ihr etwas gesetzverstoßendes entdeckt.
Gruße LEGOMAXE
Zweistein
06.06.2006, 23:02
Hi,
Dein Vertrauen in die User hier in Ehren, aber Dir ist hoffentlich klar, dass rechtsverbindliche Hilfe zu AGB-Gestaltung nur von einem Mitglied der rechtsberatenden Berufe (a.k.a. Rechtsanwalt) kommen kann und darf.
Angesichts der -zig Fallstricke, die es da gibt, ist sogar das Geld, was die dafür nehmen, durchaus angemessen.
Für "private" AGB gilt: Braucht man nicht - bei Privatgeschäften sollte man sich nur klar sein, welche Bedingungen gelten (und zwar für beide Seiten), und dann Haken dran machen.
Für gewerbliche AGB gilt: Entweder Mut zur Lücke (und die salvatorische Klausel nicht vergessen *G*) oder vom Fachmann prüfen lassen. Letzteres ist billiger als einmal richtig ein Geschäft vor die Wand setzen.
Gruß
Jerry
» Hi
»
» Wie ihr vielleicht bei den Kleinanzeigenbemerkt habt,
» gab es Unstimmigkeiten wegen meiner AGB´S.
» Ich bitte euch daher sich meine AGB durchzulesen und mich gegebenenfalls
» drauf aufmerksam macht, wenn ihr etwas gesetzverstoßendes entdeckt.
» Gruße LEGOMAXE
Hamster
06.06.2006, 23:06
Hallo Legomaxe,
erstmal sind das AGBs und nicht AGB´s, aber diese Unart mit dem Apostroph nimmt leider immer mehr zu. Zweitens dürfen wir hier in dem Forum keine Rechtsauskunft geben, da hat der Gesetzgeber die Anwälte geschützt, damit denen keiner Konkurenz machen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Hamster
Legomaxe
06.06.2006, 23:27
Hi
Okay. Danke.
Ich lasse die AGBs einfach überprüfen.
Danke an alle.
Gruße LEGOMAXE
Hümpfch™
07.06.2006, 00:48
Hi,
Webster ist unser Jura-Spezi und hat ja bereits im Biete-Forum _unverbindlich_ , _ohne Gewähr_ , _hinter-dem-Baum-versteckt_ gesagt, dass er nichts Bedenkliches entdeckt hat.
Die salvatorische Klausel sollte nirgendwo als Hintertürchen fehlen.
Und wenn Francesco meint, meckern zu müssen, dann lass ihn meckern...
Aber mich würde mal (wirklich) etwas interessieren, was HoMa weiter unten auch schon ansprach:
Wieso kommt ein Jugendlicher auf die Idee, einen Lego-Versandhandel aufzumachen?
Ist das so lukrativ? Oder fallen da bei Dir an der Ecke der B96a immer Lego-Sets zum Spottpreis vom Laster?
Gruß Ronald
P.S. Für die Nicht-Mitglieds-Newbies: Reine Neugierde, keine Kritik, regt Euch wieder ab...:-P
mcom
07.06.2006, 01:04
» erstmal sind das AGBs und nicht AGB´s, aber diese Unart mit dem Apostroph
» nimmt leider immer mehr zu.
Hallo,
es heißt auch nicht "AGBs", sondern einfach nur "AGB". Denn das "B" steht für "Bedingungen", ist also schon im Plural.
Grüße
Max
Francesco
07.06.2006, 06:30
Also,
Rechtsberatung dürfen hier in Deutschland nur die Anwälte und soe spezielle Leute machen.
Aber ich würde mich an deiner Stelle schon mal auf den folgenden Seiten umsehen.
http://www.wettbewerbszentrale.de
http://www.versandhandelsrecht.de
http://www.internetrecht-rostock.de
Mit diesen Adressen kannst du eine ganze Menge Geld sparen ! MAche deine Hausaufgaben richitg und lerne !
der Normale handle ist schon schwierig, der Onlinehandel ist aber tödlich. Dazu mußt du nahezu perfekt in rechtlichen Dingen sein und oder eine gute spardose haben, um Rechnungen für Abmahnungen zahlen zu können !
Gruß Francesco
» Hi
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» Wie ihr vielleicht bei den Kleinanzeigenbemerkt habt,
» gab es Unstimmigkeiten wegen meiner AGB´S.
» Ich bitte euch daher sich meine AGB durchzulesen und mich gegebenenfalls
» drauf aufmerksam macht, wenn ihr etwas gesetzverstoßendes entdeckt.
» Gruße LEGOMAXE
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webster
07.06.2006, 10:02
Hallo,
ich lass das was Francesco zu Max so geschrieben hat einfach mal unkommentiert stehen, sonst sind wir entweder in einer tiefgreifenden juristischen Diskussion über das AGB-Recht oder in einer Rechtsberatung.
[Edit: Für Allgemeinheit Uninteressantes entfernt und per E-Mail mitgeteilt]
@Francesco:
» sammeln heißt nämlich kaufen und behalten. nicht kaufen und verkaufen.
Nicht ganz richtig, im Steuerrecht gilt eine Einkommens-Freigrenze von ca. 2000 Euro/Jahr für Liebhaberei, Umsatz ist dabei egal (aber bei 6-stelligen wird's auch keiner mehr glauben, außer er sammelt Rolls-Royce...)
Im Zivilrecht gelten dagegen folgende Eckpunkte als Indiz für eine gewerbliche Tätigkeit:
Planmäßigkeit; Fortgesetzt bzw. auf eine gewisse Dauer angelegt; Gewinnerzielungsabsicht (nicht tatsächlicher Gewinn!)
Und: Gewerbe gilt dann bereits ab dem ersten Artikel, es gibt keine Freigrenze von 2-3 Artikel/Quartal, was oft durch die Foren geistert!
D.h. man kann steuerrechtl. der Liebhaberei unterfallen, gleichzeitig zivilrechtl. aber Gewerbetreibender sein, mit den entsprechenden Pflichten!
Gruß
Stefan
Da muss ich doch glatt die alte Dame nochmal auspacken: