RobbyRay
23.06.2016, 13:54

Fan-Moc verkaufen oder ist das verboten?

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Hi
Ein bekannter von mir hat ein kleines Fan-Moc zu einem Film gebaut und eine Anleitung dazu erstellt.
Nun möchte er in der Auflage von rund 500 Stück das ganze verkaufen, um auch anderen Fans des Films die Möglichkeit zu geben, die entsprechende Filmszene ungefähr nachzubauen.

Nun haben er und ich aber im Internet gelesen, das es verboten ist "Fanarts" zu verkaufen, außer an Freunde oder man die jeweilige Firma um Erlaubnis gefragt und diese einem Verkauf zugestimmt hat.

Seine Anleitung enthält KEINE Originalschriften/-farben/-logos oder -bilder, dafür aber den Originalfilmtitel als Überschrift (mit na anderen Schriftart).

In der Anleitung steht auch expliziet drin, das:
- der Name ein Copyright der Filmfirma ist
- Ähnlichkeiten zum Film oder deren Personen rein zufällig sind
- es kein offizielles Lego-Set ist
- der Name Lego eine eingetragene Schutzmarke ist
- jegliche Weitergabe des Mocs und desen Anleitung und deren jeweilige Vervielfältigung nicht gestattet ist.


Wenn ich das richtig sehe, darf er das Moc nicht verkaufen, aber warum dürfen wir Lego-Fans dann z.B. einen Nachbau des Millenium Falken oder ein Moc zu Ausstellungen (Siegessäule, Berliner Mauer, ...) verkaufen oder ist das auch eigentlich verboten?


Lego'ische Grüße
Henrik



Bricks4Jo
23.06.2016, 14:00

Als Antwort auf den Beitrag von RobbyRay

Re: Fan-Moc verkaufen oder ist das verboten?

Hallo, also so wie du es beschrieben hast mit den Angaben, haben es auch die "Arvo Brothers" bei dem Buch "Alien Projekt" gemacht. Gleich wenn man es aufschlägt, steht alles ordentlich zu den Urhebern. Aber ob hier das Filmstudio um Erlaubnis gefragt wurde kann ich nicht sagen... ich glaube es aber kaum.
MfG
Johannes


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Matze2903
23.06.2016, 17:16

Als Antwort auf den Beitrag von Bricks4Jo

Re: Fan-Moc verkaufen oder ist das verboten?

Wenn du auf der sicheren Seite sein willst fragst du das Studio an, aber dann kostet es etwas oder du kriegst die Erlaubniss nicht, oder die haben sich so reich verdient, das sie Fanartwork akzeptieren. Zur Sicherheit würde ich einen rechtsanwalt in Sachen Urheberrecht befragen.
Ich denke, ich kenne das Objekt und es ist klasse, aber wie gesagt, Fanmeinungen sind keine Garantie. LG Matthias


Wenn der Vorhang fällt, sieh hinter die Kulissen - Die Bösen sind oft gut und die Guten sind gerissen
Geblendet vom Szenario erkennt man nicht - Die wahren Dramen spielen nicht im Rampenlicht


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24.06.2016, 04:15

Als Antwort auf den Beitrag von RobbyRay

Re: Fan-Moc verkaufen oder ist das verboten?

RobbyRay hat geschrieben:


- der Name ein Copyright der Filmfirma ist


Das sagt es ja eigentlich schon aus: Copyright. Und da der Verkauf von 500 Sets in jedem Fall kommerziell ist, wäre ich da sehr vorsichtig und würde vorher Kontakt mit dem Verleih aufnehmen.

LG,
-Rene


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Micha2
24.06.2016, 14:39

Als Antwort auf den Beitrag von RobbyRay

Re: Fan-Moc verkaufen oder ist das verboten?

RobbyRay hat geschrieben:

In der Anleitung steht auch expliziet drin, das:

- Ähnlichkeiten zum Film oder deren Personen rein zufällig sind


Ja, is klar...die sind rein zufällig...



sylverdragon
24.06.2016, 19:38

Als Antwort auf den Beitrag von RobbyRay

Re: Fan-Moc verkaufen oder ist das verboten?

RobbyRay hat geschrieben:

Originalfilmtitel als Überschrift

Wenn Du die Überschrift weglässt und alles rein zufällig ist, sollte es keine Probleme geben. Kommt wahrscheinlich aber auf das Modell/Motiv selbst an und müsste im Zweifelsfall vor Gericht geklärt werden.
Fast alle Copyrights schließen eine kommerzielle Nutzung aus, im Zweifelsfall könntest Du beim Rechteinhaber nachfragen.

RobbyRay hat geschrieben:
warum dürfen wir Lego-Fans dann z.B. einen Nachbau des Millenium Falken oder ein Moc zu Ausstellungen (Siegessäule, Berliner Mauer, ...) verkaufen oder ist das auch eigentlich verboten?

1. Keine kommerzielle Nutzung, d.h. kein Verkauf. Theoretisch könnte der Rechteinhaber aber selbst soetwas untersagen, wenn man MoCs auf diversen Portalen präsentiert, könnte dort schon wieder der kommerzielle Gedanke mitschwingen, aber auch dort, sind mir Abmahnungen und co. nicht bekannt.

2. Ältere Wahrzeichen sind in der Regel nicht geschützt und dürften auch kommerziell als Vorlage genutzt werden. Das Atomium in Brüssel, der Eifelturm und die Niagarafälle beleuchtet bei Nacht sind aber von den etwas älteren Wahrzeichen z.B. wiederum geschützt.

3. In Deutschland läuft der Urheberschutz (siehe Urherberrecht) nach 70 Jahre nach dem Tod des Designer/Erfinder/Autor/Architekten/etc. aus.



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