Walton
29.03.2015, 11:07

Fotorechte ?

Hallo!
Mache zur Zeit Fotos in meiner Stadt/Dorf von Häuserfronten um das ein oder andere mit LEGO umzusetzen.Frage an die Runde gibt es hier eine Art Fotorechte an das jeweilige Privat haus?Darf man Grundsätzlich Private oder auch Öffentliche Gebäude Fotografieren für Private zwecke?Bei Personen gibt es ja sowas das man die ertmal fragen muß ob Sie auf das Foto möchten.Gilt das auch für Gebäude ohne das Personen zu sehen sind?

Gruß

Walton



jörg1680
29.03.2015, 11:20

Als Antwort auf den Beitrag von Walton

Re: Fotorechte ?

Moin,

Wenn du die Fotos von einer öffentlichen Strasse aus machst, aus einer Perspektive die jeder Vorbeigehende hätte, ist das kein Problem. Anders sähe es aus, wenn du dir Zutritt zum Grundstück verschaffen würdest oder z.B. mit einem Kran über eine 4m hohen Hecke fotografieren würdest.

Gruss,
Jörg



Lok24
29.03.2015, 11:39

Als Antwort auf den Beitrag von jörg1680

Re: Fotorechte ?

Hallo,

ganau so ist es.
und da Du sie für Dich behältst ist sowieso nichts zu befürchten.

Grüße

Werner



legoV
29.03.2015, 12:11

Als Antwort auf den Beitrag von Walton

Re: Fotorechte ?

Hallo Walton,
wenn auf den Gebäudefotos Passanten klein zu sehen sind, sind die soweit ich weiß Beiwerk und nicht das Hauptmotiv. Anders wäre es wenn Du die Leute direkt porträtierst mit dem Gebäude als Hintergrund, da mußt Du sie dann fragen. Z.B. fotografierst Du in Berlin das Brandenburger Tor, wirst Du ohne weiträumige Absperrungen immer irgendwelche Leute auf dem Bild haben. Fotos im vollen Fußballstadion sind ein Extrembeispiel. Da kannst Du auch nicht jeden einzelnen fragen.

Viele Grüße
Matthias


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Kirk
29.03.2015, 15:20

Als Antwort auf den Beitrag von Walton

Re: Fotorechte ?

Hallo Walton,

solange Du nur von öffentlich zugänglichen Flächen aus Häuser fotografierst, ist das kein Problem. Das nennt sich Panoramafreiheit". Da Du vermutlich irgendwo im Großraum NRW wohnst, sei aber darauf hingewiesen, daß es in Belgien und Frankreich anders aussehen kann. Die bekanntesten Beispiele sind der Eiffelturm in Paris und das Atomium in Brüssel, für die ein Copryright gilt: Nahaufnahmen vom Eiffelturm darfst Du nur bei Tageslicht veröffentlichen und Fotos vom Atomium darfst Du (ohne Lizenz) gar nicht veröffentlichen.

Gruß

Thomas


\\//_ Build long and ℘rosper!


Matze2903
29.03.2015, 22:31

Als Antwort auf den Beitrag von Kirk

Re: Fotorechte ?

? Hallo Kirk, ? Ich darf Bilder nur anm hellichten Tag veröffentlichen? Und Jetzt darf ich kein Bild vom Eiffelturm veröffentlichen? Das scheint mir aber komisch. oder ist das dein Ernst?
LG matze2903


Wenn der Vorhang fällt, sieh hinter die Kulissen - Die Bösen sind oft gut und die Guten sind gerissen
Geblendet vom Szenario erkennt man nicht - Die wahren Dramen spielen nicht im Rampenlicht


Kirk
29.03.2015, 23:17

Als Antwort auf den Beitrag von Matze2903

Re: Fotorechte ?

Ich darf Bilder nur anm hellichten Tag veröffentlichen?



Hallo Matze,

ich hatte bereits beim Schreiben befürchtet, daß jemand diese Formulierung mißverstehen könnte, aber mir fiel spontan keine bessere und gleichzeitig kurze Beschreibung ein. Der Eiffelturm muß bei Tageslicht (bzw. genauer: Ohne eingeschaltete Beleutung) fotografiert worden sein. Wann Du das Bild online stellst, ist herzlich egal.
Der Grund: Die Beleuchtung stellt nach französischem Recht ein copyright-geschütztes Kunstwerk dar, für dessen Vervielfältigung man eine Lizenz benötigt.

Gruß

Thomas


\\//_ Build long and ℘rosper!


Matze2903
29.03.2015, 23:28

Als Antwort auf den Beitrag von Kirk

Re: Fotorechte ?

Thomas, die Vorlage war einfach zu schön........
LG
Matze2903, der dich beobachtet und jede Chance nützt....


Wenn der Vorhang fällt, sieh hinter die Kulissen - Die Bösen sind oft gut und die Guten sind gerissen
Geblendet vom Szenario erkennt man nicht - Die wahren Dramen spielen nicht im Rampenlicht


AdmiralStein
30.03.2015, 00:04

Als Antwort auf den Beitrag von Matze2903

+1Re: Fotorechte ?

? Hallo Kirk, ? Ich darf Bilder nur anm hellichten Tag veröffentlichen? Und Jetzt darf ich kein Bild vom Eiffelturm veröffentlichen? Das scheint mir aber komisch. oder ist das dein Ernst?
LG matze2903

Das ist leider so. Die nicht genehmigte Veröffentlichung eines Fotos des Atomiums oder des Eiffelturms bei Nacht kann ziemlich teuer werden.

Viele Grüße

Matthias



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mkolb
30.03.2015, 22:15

Als Antwort auf den Beitrag von Kirk

Re: Fotorechte ?

Hallo Thomas,
ist das EU-Recht, belgisches/französches Recht ? Ist das mit deutschem Recht überhaupt vereinbar ?
Ich frage einfach aus Neugier.

Tschau
Martin


http://www.born2brick.de

http://www.brick-fans-rm.de


meine Anlagen im Internet:

http://www.martin-kolb.de/bricks

https://www.flickr.com/photos/129377871@N08/albums


AdmiralStein
30.03.2015, 23:21

Als Antwort auf den Beitrag von mkolb

Re: Fotorechte ?

Hallo Thomas,
ist das EU-Recht, belgisches/französches Recht ? Ist das mit deutschem Recht überhaupt vereinbar ?
Ich frage einfach aus Neugier.

Deutsches Recht findet keine Anwendung, da nicht in Deutschland fotografiert wird. Die Nationalität des Fotografen ist egal. Das ist belgisches bzw. französisches Urheberrecht, das anders als in Deutschland keine Panoramafreiheit kennt. Die Veröffentlichung von Abbildungen urheberrechtlich geschützer Werke (das Atomium und die nächtliche Beleuchtung des Eiffelturms werden als Werke mit ausreichender Schöpfungshöhe angesehen) erfordern die Erlaubnis des Urhebers bzw. des Rechteinhabers. Das Atomium kannst du höchstens in Form so genannten "Beiwerk"s auf einem Bild veröffentlichen, d. h. wenn du deine Eltern in der Nähe des Atomiums fotografiert hast und das Atomium klein am Rand des Bildes noch zu sehen ist. Und nicht ohne Grund enthält der Wikipedia-Artikel des Eiffelturms lediglich zwei historische Nachtaufnahmen des Turms, aber keine aktuelle Komplettaufnahme.

Viele Grüße

Matthias

Noch ein Hinweis: Ich bin keine Jurist und obiger Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar.



Kirk
30.03.2015, 23:52

Als Antwort auf den Beitrag von mkolb

Re: Fotorechte ?

ist das EU-Recht, belgisches/französches Recht ? Ist das mit deutschem Recht überhaupt vereinbar ?


Hallo Martin,

ich bin kein Anwalt und kann deshalb nur wild rumraten. Eine brauchbare Antwort erhältst Du deshalb nur vom Anwalt Deines Vertrauens.

Meines Wissens nach ist das jeweils nationales Recht. Inwiefern sich das in der EU durchsetzen läßt (EU-Recht bricht nationales Recht!?), käme auf einen Versuch an - meldest Du Dich freiwillig, um das durchzuprozessieren?

Spannend dürfte auch die Frage der Zuständigkeit sein. In der Anfangszeit des Internets stand in Urteilen zu Online-Themen immer der Hinweis, daß das Internet auch am Gerichtsstandort abrufbar sei und das sich das Gericht deshalb zuständig fühlt. Dieser Hinweis ist deshalb so wichtig, weil bestimmte (Abmahn-)Anwälte gerne an irgendeinem Gericht klagen, das weder am Standort des Klägers noch am Standort des Beklagten steht. Wichtig ist nur, daß in der Vergangenheit dieses Gericht in ähnlichen Fällen ein Urteil gefällt hat, das dem Kläger genehm war (daher liest man gelegentlich den Tipp, bei Abmahnungen eine negative Feststellungsklage einzureichen, weil man dann seinerseits ein genehmes Gericht aussuchen darf). Insofern wäre eine Veröffentlichung eines solchen Fotos in meinen Augen auch auf einer rein deutschsprachigen Seite problematisch, weil diese ja in Frankreich abgerufen werden kann.

Bei Wikipedia hingen scheint eine andere Rechtsauffassung vorzuherrschen: Speziell das heiße Thema, wie lange ein Copyright gilt (70 oder 100 Jahre nach dem Tod des Urhebers) ist dort ja ein großes Thema. In Deutschland/Österreich/Schweiz sind es glaube ich "nur" 70 Jahre, weshalb in der deutschsprachigen Wikipedia Fotos großzügiger gehandhabt werden, als auf Commons, wo man es gerne jedem Land recht machen möchte und auf die 100 Jahre pocht.

Welche der beiden Ansichten nun zutrifft, weiß ich nicht, würde es aber auch nicht drauf ankommen lassen wollen.

Gruß

Thomas

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*SCNR*


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